Ulrich Hemke: Verein ist nicht Schuld an Finanzlage der Stadt. Der Grünen-Politiker hält den Beschluss des Verwaltungsausschusses für unzulässig

Stade. Die außerordentliche Kündigung der Räumlichkeiten für das Stader Technik- und Verkehrsmuseum sorgt beim Grünen Rats- und Verwaltungsausschussmitglied Ulrich Hemke für Verärgerung. Der während seines Urlaubs gefasste Beschluss des Verwaltungsausschusses (VA) finde zumindest nicht seine Zustimmung.

Der Grünen-Politiker hält den Beschluss des Verwaltungsorgans unter anderem deshalb für unzulässig, weil es in diesem Fall kein Recht und keine Grundlage für eine außerordentliche Kündigung gebe. "Von einem schuldhaften Fehlverhalten des Vereins ist mir nichts bekannt. Und an den finanziellen Problemen der Stadt trifft den Verein wohl auch keine Schuld", so Hemke.

Er befürchtet auch, dass sich die Stadt bei dem Vorhaben deutlich verspekuliert haben könnte. Die Stadt rechnet mit einer Netto-Einnahme von etwa 2,5 Millionen Euro, die mit dem Verkauf des Geländes in die Stadtkassen fließen könnte. Hemke sieht das nicht so. Mit dem Grundstücksverkauf gehe der Stadt nicht nur Vermögen verloren, es würden auch zusätzliche, bisher nicht detaillierte Nebenkosten entstehen. So müsse unter anderem die Bewertung der Gegenstände und auch ein fachgerechter Umzug finanziert werden. Damit teilt er die Sicht des Museumsvereins, der auf diesen Aspekt bereits mehrfach und bisher erfolglos hingewiesen hatte. Der Verkauf des Geländes erscheine, so Hemke, nicht wirtschaftlich. "Der Rat ist aber gesetzlich zur Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots verpflichtet." Ohne Kenntnis der finanziellen Kosten sei eine Kündigung seiner Ansicht nach nicht zulässig.

Zudem sei der für das Museum zuständige Fachausschuss nicht an der Entscheidung beteiligt worden. Eine dort beantragte Beratung sei sogar verhindert worden, indem die anberaumte Sitzung abgesetzt worden sei. Die VA-Beschlussfassung sei damit eine Missachtung des Kulturausschusses und des Rates und widerspreche den Verfahrensabläufen der Niedersächsischen Gemeindeordnung.