Rutschiges Laub auf Straßen und Wegen kann zu Unfällen führen

Stade. Der Herbst ist da und die Bäume werfen ihre Blätter ab. Laub sammelt sich auf Straßen und Fußwegen. Das sieht in einigen Fällen nicht nur unordentlich aus, sondern ist auch gefährlich. Rutschige Flächen werden zur Gefahr für Autofahrer, Fußgänger und Fahrradfahrer. Deshalb muss gehandelt werden.

Doch nicht jeder weiß immer, wer das Laub beseitigen muss. "Die Laubentfernung auf Fußwegen führte in der Vergangenheit immer wieder zu Rückfragen", sagt Stades Bürgermeister Andreas Rieckhoff. Nach der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Stade umfasst die Straßenreinigung auch die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Abfall und Unkraut sowie die Beseitigung von Schnee und Eis. Während die Stadt die Straßen und Gossen mit Kehrmaschinen reinigt, sind für die Bürgersteige die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich. Dabei ist es allerdings verboten, Schmutz, Laub, Papier, sonstigen Abfall, Schnee und Eis in die Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Kanalisation zu kehren. Ebenfalls ist festgelegt, dass Grundstückseigentümer Laub von Bäumen entfernen müssen, das von öffentlichen Flächen auf private Grundstücke fällt oder weht.

Hintergrund dieser Rechtsprechung ist, dass Bäume wichtig in Wohngebieten seien, sagt Rieckhof. Sie dienen der Luftreinhaltung und erhalten die Stadt lebenswert. Laub gehöre zu einer naturnahen Umwelt. Weil Laubbefall die Nutzung des Grundstückes nicht wesentlich beeinträchtigt, ist eine städtische Abfuhr und Entsorgung laut Rechtsprechung grundsätzlich nicht vorgesehen.