Rechtsmediziner untermauert DNA-Ergebnisse des Landeskriminalamtes

Stade. Im Indizienprozess um den Mord an Swanhild S. (genannt Swantje) vor 29 Jahren geht die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Stade unter Vorsitz des Richters Behrend Appelkamp akribisch allen Details nach, die Licht ins Dunkel der grausamen Tat bringen könnten. Keine leichte Aufgabe für Kammer und Staatsanwalt, denn der Angeklagte Ferdinand H. schweigt beharrlich und sitzt scheinbar gelangweilt die Verhandlungen neben seinem Anwalt aus.

Zufälle und anonyme Hinweise brachten Polizisten auf heiße Spur

Am vergangenen Verhandlungstag spielte ein anonymer Brief, der dem Gericht am 4. August dieses Jahres zuging, eine wesentliche Rolle. Auch wenn die bislang dazu gehörten Zeugen keine neuen Erkenntnisse brachten, bleibt der Inhalt des Briefes brisant: Der Absender schreibt nämlich, dass Swantje sich 1981 von Anrufen des gleichaltrigen Ferdinand H. aus ihrem Heimatort belästigt fühlte. Swantje habe vor einigen Freunden aus ihrem Kirchenkreis geäußert, dass sie wütend auf den H. sei und ihn nicht ausstehen könne. "Auch wenn er sich einbildet, er könnte jede haben, zu mir passt der nicht, er ist Hauptschüler und grobschlächtig", soll Swantje geäußert haben.

Das jedenfalls steht in diesem Brief und es würde bedeuten, dass Ferdinand H. entgegen seiner bisherigen Behauptungen, Swanhild doch gekannt und Kontakt zu ihr gesucht hat. Immerhin hatte er ja zunächst auch behauptet, weder den Fundort der Leiche zu kennen, noch jemals dort gewesen zu sein. Erst als ihn seine DNA-Spuren in Erklärungsnöte brachten, räumte H. ein, am Fundort der Leiche gewesen zu sein, die tote Swantje und ihre Kleidung möglicherweise berührt zu haben. Auch für diese heiße Spur war zunächst ein anonymer Anruf Auslöser, dem die Sonderkommission der Polizei nachging.

Angesichts neu eingebrachter Fakten erhärten sich die Verdachtsmomente gegen den Angeklagten: Zum Beispiel sind da zwei winzige Haare, die an einem Schal bei Swantjes Leiche gesichert wurden. Dr. Stefan Könemann vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Münster hat mit molekulargenetischen Untersuchungen nach einer neuen und aufwendigen Methode, dem so genannten SNaP-Shot, die vom Landeskriminalamt nicht angewendet wird, inzwischen nachgewiesen, dass diese Haare das Erbgut des Angeklagten Ferdinand H. tragen. Seine Untersuchungsergebnisse könnten demnach die bisherigen Erkenntnisse aus den Gen-Analysen des Landeskriminalamtes untermauern.