Vergleicht man Deutschland mit anderen Ländern wie beispielsweise den Niederlanden oder Frankreich, erscheint die Diskussion über den Friedhof Immenbeck vollkommen unnötig.

Während bei uns bereits die Wahl des Friedhofs reglementiert ist und auch Details wie die Grabstättenarten geregelt sind, bei denen etwa die Länge und Breite sowie das Nutzungsrecht klar definiert sind, dürfen etwa in den Niederlanden sogar Urnen auf den heimischen Kaminsims gestellt werden, ohne dass es irgendwelche Auflagen für die Hinterbliebenen gibt.

Vor diesem Hintergrund kann man eigentlich nur mit den Kopf schütteln, wenn in einer Stadt wie Buxtehude darüber diskutiert werden muss, ob denn nun alle Buxtehuder Bürger oder nur ein ausgewählter Teil von ihnen auf dem Immenbecker Friedhof bestattet werden dürfen.

Sicherlich müssen auch für Friedhöfe gewisse Regel gelten. Unter anderem müssen sie gewährleisten, dass nur so viele Gräber angelegt werden, wie auch Platz vorhanden ist. Trotzdem stellt sich die Frage, warum in Immenbeck nur bestimmte Menschen aus Buxtehude beerdigt werden dürfen, andere aber wiederum nicht. Wenn es den Immenbeckern tatsächlich darum geht, dass ihr Friedhof seinen beschaulichen Charakter behält und man zudem mögliche Pflege-Mehrkosten vermeiden will, könnte man das auch anders regeln. Die jährliche Zahl der Bestattungen könnte auf eine bestimmte Zahl beschränkt werden. Dann müsste die Herkunft der Verstorbenen gar keine Rolle spielen.