Zweiter Prozesstag in Stade. 62-Jähriger erschlug seine Frau und gibt an, sie habe es so gewollt

Stade/Loxstedt. Peter L. sitzt auf der Anklagebank, blickt nach unten und lauscht den Zeugenvernehmungen. Immer wieder reibt er sich die Hände, er wirkt angespannt. Zwischendurch wischt er sich Tränen aus den Augen, putzt sich die Nase. In der Nacht zum 9. März dieses Jahres hat der 62-Jährige seine Ehefrau mit einem Hammer erschlagen. Vor dem Stader Landgericht wird nun geklärt, ob er seine Frau ermordet oder sie auf ihren Wunsch hin getötet hat. Am zweiten Prozesstag sagten gestern fünf Polizisten aus, unter anderem der Leiter der Ermittlungen Robert Kalka.

Während seiner polizeilichen Vernehmung hatte Peter L. schon eingeräumt, seine Ehefrau im Schlaf mit dem schwersten Hammer erschlagen zu haben, den er in der gemeinsamen Wohnung in Loxstedt gefunden hatte. Nach der Tat schrieb er zudem eine E-Mail an einen Freund, in der er die Tat gestanden hatte. Vor Gericht hat sich der Angeklagte noch nicht selbst geäußert. Sein Verteidiger, der Buxtehuder Rechtsanwalt Lars Zimmermann, teilte aber mit, dass sein Mandant noch aussagen werde. Der Angeklagte selbst rief am 10. März bei der Polizei an, erwartete die ersten Beamten schon vor seiner Haustür. Zu diesem Zeitpunkt lag die Tat schon 24 Stunden zurück.

Zwei Wochen zuvor hätten sich der Angeklagte und seine Frau auf einen gemeinsamen Selbstmord geeinigt, heißt es in der von Peter L. unterschriebenen Vernehmung. Das Paar hatte nach 27 Jahren Ehe finanzielle Schwierigkeiten. Zunächst hätten sie nach Darstellung des Angeklagten mit dem Auto gegen den Pfeiler der Autobahnbrücke bei Hagen auf der A 27 in Richtung Bremerhaven fahren wollen. Das sei der Frau allerdings zu unsicher gewesen. Schließlich hätte einer der beiden beispielsweise mit einer Behinderung überleben können.

Deshalb soll sie ihrem Mann die Entscheidung überlassen haben. Ihre einzige Bedingung soll gewesen sein, dass es schmerzlos verläuft. Somit habe sich der Angeklagte entschieden, die Frau im Schlaf zu erschlagen, er selbst wollte sich mit einer Wäscheleine am Treppengeländer aufhängen. Dazu kam es allerdings nicht. Der Angeklagte gab an, seinen Suizidversuch vor sich her geschoben zu haben. Am Abend des 9. März habe er sich dann aufhängen wollen, die Wäscheleine sei allerdings gerissen. Bei seiner Verhaftung zeigte sich der Angeklagte dann kooperativ, er war ruhig, schilderte von sich aus schon im Vorgespräch seine Version des Tathergangs. Die Staatsanwaltschaft bleibt weiterhin bei ihrer Mordanklage.

Am gestrigen Verhandlungstag kritisierte Verteidiger Zimmermann die Ermittlungsarbeit der Polizei. Zum einen wurde seinem Mandanten kein Blut abgenommen, obwohl dieser den Polizeibeamten mehrfach von Halluzinationen berichtete. Zudem hatte der Angeklagte mehrere Koffer mit Kleidung gepackt. Diese wurden zwar dokumentiert, aber nicht sichergestellt und sind dann im Zuge der Wohnungsräumung verschwunden. Unter anderem deshalb halte die Verteidigung die Aussagen des leitenden Ermittlers Robert Kalka für nicht verwertbar und stellte einen entsprechenden Antrag. Der Prozess wird fortgesetzt.