Himmelpfortener soll 1987 die damals 16-jährige Sonja Ady nach Discobesuch getötet haben

Stade. Die Handschellen klickten in Venezuela. In Puerto La Cruz, einer rund 220 000 Einwohner großen Küstenstadt 20 Kilometer östlich der Hauptstadt Caracas, wurde am Freitag Michael B. aus Himmelpforten verhaftet. Dem 42-Jährigen wird vorgeworfen, in der Nacht zum 23. August 1987 die damals 16-Jährige Sonja Ady in der Gemarkung Eberstorf nach einem Discobesuch brutal ermordet zu haben.

Gegen 4 Uhr wurde die 16-Jährige damals gefesselt, geknebelt und mit mehr als 67 Messerstichen in den Hals-, Brust- und Genitalbereich umgebracht. Zuvor soll sie sich während des Besuchs der Diskothek "Ta-Toeff" in Bevern mit dem Angeklagten im Auto getroffen und sexuellen Kontakt mit dem Mann gehabt haben. Ihre nackte und ausgeblutete Leiche wurde am darauffolgenden Morgen auf einem Feldweg gefunden.

Im August des vergangenen Jahres war der Angeklagte nach 35 Hauptverhandlungsterminen von der 2. Großen Jugendstrafkammer in Stade noch freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft Stade habe keine ausreichenden Beweise für die Schuld des Angeklagten vorlegen können, hieß es im vorigen Jahr in der Urteilsbegründung. Ein Schuldnachweis habe sich somit nicht führen lassen. Die Staatsanwaltschaft ging in Revision - mit Erfolg. Im April dieses Jahres hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Stader Urteil auf. Die Staatsanwaltschaft Stade erwirkte sofort einen Haftbefehl gegen den Angeklagten, der nach Venezuela ausgewandert war.

Dem 42-jährigen Mann wird seitens der Staatsanwaltschaft Stade weiterhin vorgeworfen, im August 1987 die damals 16-jährige Sonja Ady mit zahlreichen Schnitt- und Stichverletzungen getötet zu haben. "Wir haben alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Voraussetzungen für eine Verhaftung des Angeklagten in Venezuela und die anschließende Auslieferung nach Deutschland zu erreichen", sagt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Stade, Kai Thomas Breas.

Dass sich der Angeklagte nach Venezuela abgesetzt hatte, sei für die Staatsanwaltschaft nicht überraschend gewesen, teilte Breas mit. Schließlich seien die Kontakte und familiären Wurzeln des Angeklagten in Venezuela bekannt gewesen. Einen Haftbefehl im Ausland auszuführen, sei allerdings schwierig und mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden. "Das ist bei einem Staat, mit dem Deutschland kein Auslieferungsabkommen abgeschlossen hat, nicht so ganz einfach", sagt Breas. Trotzdem soll der Himmelpfortener in den kommenden Tagen nach Deutschland ausgeliefert werden und dann in einer Untersuchungshaftanstalt auf seinen erneuten Prozess warten, der nun vor dem Landgericht Verden verhandelt wird.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine Strafkammer des Landgerichts Verden zurückverwiesen. Vor welchem Gericht das Verfahren neu aufgerollt wird, entscheidet allein der BGH. Der Prozess hätte theoretisch auch vor einer anderen Kammer in Stade neu verhandelt werden können. Der Termin für den Beginn der neuen Hauptverhandlung ist noch offen.