DNA-Spuren des Angeklagten am T-Shirt des Opfers nachgewiesen. Ferdinand H. schweigt weiter

Stade. Dritter Prozesstag im so genannten "Swantje-Mord". Der DNA-Experte Dr. Michael Gerhard vom Landeskriminalamt (LKA) Hannover und der Vernehmungsbeamte Rainer Brenner von der Sonderkommission "Alte Mordfälle" Cuxhaven brachten mit wichtigen Fakten etwas Licht in die bislang undurchsichtige Sachlage des Verbrechens, das vor 29 Jahren im Kreis Cuxhaven für Aufsehen sorgte.

In dem Indizienprozess vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Stade soll geklärt werden, ob der 50-jährige Angeklagte Ferdinand H. in der Nacht vom 23. August 1981 , die damals 21-jährige Swanhild S. (genannt Swantje) mit 64 Messerstichen getötet hat.

Keine leichte Aufgabe für die Kammer unter Vorsitz von Richter Behrend Appelkamp und den Staatsanwalt Arne Wieben, zumal der Angeklagte beharrlich schweigt. Lediglich über seinen Anwalt Wesemann ließ H. bekunden, er sei unschuldig. So sitzt er überwiegend gelangweilt neben seinem Verteidiger. Die muskulösen Arme hält der hager wirkende Angeklagte meist verschränkt. Nur gelegentlich durchwallt ihn Unruhe. Dann fährt er nervös mit der linken Hand durchs Gesicht, kratzt seine Wange immer an der gleichen Stelle und bedeckt den Mund mit der Hand.

Die unbekleidete Leiche von Swanhild S. wurde zwischen den Ortsteilen Brüninghemm und Scholien (bei Neuenkirchen im Landkreis Cuxhaven) am Rande eines Kohlfeldes gefunden. Diese Stelle will der ebenfalls aus Neuenkirchen stammende Angeklagte nicht gekannt und nie betreten haben. Dies gab er gegenüber dem Vernehmungsbeamten zunächst bei einer Anhörung als Zeuge zu Protokoll.

Der Hauptsachbearbeiter der Sonderkommission "Alte Mordfälle" wurde auf Ferdinand H. zunächst durch einen telefonischen Hinweis einer Frau Sch., der über den Notruf 110 bei der Polizei einging, aufmerksam. Ferdinand H. und Peter K. sollen sich bei einem Saufgelage über diese Bluttat "verplappert" haben. Daraufhin rief die Frau bei der Polizei an und sagte: "Das mit der Swantje war der H. oder der K.", berichtete der Polizeibeamte. Auf diese Aussage der Frau habe H. empört reagiert, so der Beamte, dann aber freiwillig eine Speichelprobe abgegeben. "Sonderbar empfand ich, dass H., nachdem ich ihm ein normales Foto von Swanhild S. zeigte, erbrach", so Brenner. H. erklärte daraufhin, er habe Magenprobleme und die Swantje habe er nur vom Sehen gekannt, nie mit ihr gesprochen.

Dennoch konnte der DNA-Experte Dr. Michael Gerhard vom LKA Hannover DNA-Spuren des Angeklagten am T-Shirt des Opfers nachweisen. Langatmig und ausschweifend versuchten H.s Anwalt und sein Partner, die Argumente der wissenschaftlichen Gen-Analysen zu zerpflücken und das methodische Vorgehen des Dr. Gerhard anzufechten.

Wozu, bleibt unerklärlich. Denn Ferdinand H. gab selber zu, nach dem er ein zweites Mal als Beschuldigter vernommen wurde, nun doch am Fundort der Leiche gewesen zu sein. Und möglicherweise habe er die Leiche berührt oder ihre Kleidung angefasst. Sein Fehler sei damals gewesen, dass er damals nicht die Polizei informiert habe, gab er zu Protokoll. Der Prozess wird fortgesetzt.