Stade/Otterndorf. Die Staatsanwaltschaft Stade hat Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 51-jährigen Tauchlehrer erhoben, der den Tod eines 24-Jährigen Tauchschülers verschuldet haben soll. Der 24-Jährige kam bei einem Tauchunfall ums Leben, der am 1. August vergangenen Jahres im Kreidesee Hemmoor passiert ist. Der Tauchlehrer stammt aus Radbruch, das Unfallopfer aus Reppenstedt. Beide Orte liegen in der Nähe von Lüneburg. Das Verfahren findet vor dem Amtsgericht Otterndorf statt, ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Der Kreidesee bei Hemmoor, eines der bekanntesten Tauchreviere in der Region, ist wegen seiner großen Tiefe von etwa 60 Metern und seiner niedrigen Wassertemperatur als anspruchsvolles Tauchgebiet bekannt. In der Vergangenheit kam es mehrfach zu tödlichen Tauchunfällen in dem See, der die Hinterlassenschaft einer ehemaligen Zementfabrik ist.

Nach dem Gutachten eines Sachverständigen, das der Staatsanwaltschaft Stade vorliegt, passierte der Unfall gegen 14 Uhr in einer Tiefe von 38 Metern. "Der Atemregler am Gerät des Tauchschülers ist vereist. Dieser geriet dann offenbar in Panik und bekam Atemnot", sagt Kai Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, zum Tathergang.

Laut Breas sei der 24-Jährige unerfahren mit diesen Bedingungen gewesen. "Er hatte zuvor nur einmal in dunklem und kaltem Wasser getaucht und noch nie zuvor in großer Tiefe." Der Tauchlehrer habe deshalb die Pflicht gehabt, in der Nähe seines Schülers zu bleiben. Aus dem Gutachten gehe jedoch hervor, dass der 51-Jährige diese Pflicht vernachlässigt hat: "Wir gehen von einem Verschulden des Tauchlehrers aus. Der Unfall hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert werden können, wenn der Lehrer nahe genug bei seinem Schüler geblieben wäre. Dann hätte er die Probleme rechtzeitig erkennen können."

Der Angeklagte aus Radbruch betreibt laut Breas eine eigene Tauchschule. Dabei handele es sich aber nicht um die Tauchbasis am Kreidesee. Mitarbeiter dieser Basis sollen aber in der Verhandlung als Zeugen geladen werden, weil sie bei der Suche nach dem 24-Jährigen halfen. Weiterhin sollen weitere Taucher befragt werden, die bei dem Tauchgang dabei waren.

Bei einer Verurteilung könnte den 51-Jährigen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren erwarten. Breas geht aber davon aus, dass nur ein Strafrahmen "von bis zu zwei Jahren" ausgeschöpft würde. Auch eine Bewährungsstrafe oder eine Geldstrafe seien möglich. Dies sei abhängig davon, wie im Falle einer Verurteilung die Sozialprognose des Angeklagten ausfalle, der bisher nicht vorgestraft ist.