Das geplante Fiskusvorrecht des Bundes könnte sich negativ auf die Branche auswirken

Stade. Die Sparpläne der Bundesregierung stoßen bei der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade auf Kritik. In ihrem Sparpaket hat die Bundesregierung angekündigt, bei Insolvenzverfahren wieder ein Vorrecht für den Fiskus einzuführen. Danach hätten, so die Kammer, die Finanzämter bevorzugten Zugriff auf die Insolvenzmasse, um an ausstehende Steuerzahlungen zu kommen. "Das Finanzamtsvorrecht ist eine Diskriminierung der anderen Gläubiger", sagt Norbert Bünten, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.

Das Fiskusprivileg sei, so Bünten, im Jahr1999 aus gutem Grunde abgeschafft worden. Das Ziel war es damals, dass alle Gläubiger, egal ob private, gewerbliche und staatliche, künftig gleich behandelt werden sollten. "Häufig sind kleine und mittlere Handwerksbetriebe betroffen, wenn ein größeres Unternehmen Insolvenz anmeldet. Die geplante Neuregelung schmälert die Chance, wenigstens einen Teil der offenen Forderungen beglichen zu bekommen", so Bünten. Sollte das Fiskusprivileg vom Bund wieder eingeführt werden, dann würden künftig mehr Folgeinsolvenzen im Mittelstand drohen.

Kammerhauptgeschäftsführer Bünten erklärt, dass es ohnehin fraglich sei, ob eine vom Staat angestrebte Fortführung des kriselnden Unternehmens überhaupt noch gelingen könne. Bünten: "Greift der Staat vorab zu, schrumpft die Insolvenzmasse zusammen. Damit erschwert er die Sanierung des Unternehmens oder macht sie sogar unmöglich." Insolvenzverwalter würden, so Bünten, bereits befürchten, dass Insolvenzverfahren nicht mehr eröffnet werden, weil nach dem Zugriff des Fiskus nicht mehr genug Geld da sei, um die Kosten zu decken.

Den Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer erinnert das geplante Fiskusprivileg im Insolvenzrecht an die Situation in der Umsatzbesteuerung: "Auch hier schneidet sich der Staat die dickste Scheibe von der Wurst. Der Handwerksbetrieb muss die Umsatzsteuer bereits abführen, obwohl der Kunde noch gar nicht bezahlt hat", sagt Bünten. Erst auf Antrag und wenn der Jahresumsatz des betroffenen Handwerksbetriebs nicht höher als 500 000 Euro liegt, könne das Unternehmen die Ist-Versteuerung wählen. Zwar habe es mit der Anhebung der Umsatzgrenze vor einem Jahr erste Verbesserungen gegeben, das Ziel der Handwerkskammer sei es jedoch, die Vorfinanzierung der Steuer, die die betriebe Leisten müssen, vollständig abzuschaffen. "Wir brauchen kein Fiskusprivileg, weder bei der Umsatzsteuer noch im Insolvenzrecht. Wir brauchen Vorrang für unternehmerische Tätigkeit", sagt der Kammerhauptgeschäftsführer.