Deutliche Kritik übte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands (AGV) Wolfgang Leven auf der Jahreshauptversammlung des AGV in Bremervörde an den jüngsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Streikrecht.

Bremervörde. "Diese Entscheidungen haben im vergangenen Jahr eine Richtung genommen, die für den sozialen Frieden in Deutschland in hohem Maße gefährlich sein kann", sagte Leven. So hätten die höchsten deutschen Arbeitsrichter "sogar Unterstützungsstreiks gegen einen unbeteiligten Arbeitgeber ebenso für rechtmäßig erklärt, wie sogenannte Flashmob-Streiks".

Dass Flashmob-Streiks laut dem Urteil des obersten deutschen Arbeitsgerichts legal sein sollen, sei nach Ansicht des Arbeitgeberverbands in keiner Weise nachvollziehbar. Wolfgang Leven sieht wegen der "volkswirtschaftlich verheerenden Erfahrungen mit derartigen Streikmaßnahmen" einen dringenden Bedarf nach "neuen gesetzlichen Ordnungsmaßnahmen" im Tarifrecht. Ansonsten drohe, so Leven wörtlich, eine "Balkanisierung der Tariflandschaft in Deutschland".

Kritik äußerte der AGV-Hauptgeschäftsführer zudem an der "weiter ausufernden Bürokratie", der immer noch "ungebremsten Steuer- und Abgabenlast", den "außer Kontrolle geratenen" sozialen Sicherungssystemen und insbesondere der zu hohen Staatsverschuldung in Deutschland. "Der Bundesregierung muss klar sein, dass sie zur Konsolidierung der Staatsfinanzen nicht ein Einnahmeproblem hat, sondern in erster Linie ein Ausgabeproblem," so Leven. Trotz alle Kritik ist der AGV-Hauptgeschäftsführer dennoch insgesamt optimistisch. Die Chancen stünden gut, so Leven, dass es langsam wieder aufwärts gehe.