Polizei, Feuerwehr, Notärzte - sie alles sind mit ihr unterwegs: Der Rundumkennleuchte. Umgangssprachlich nennt man sie auch einfach “Blaulicht“.

Nicht nur die Polizei ist mit Blaulicht unterwegs. Auch Feuerwehrleute, Notärzte und andere Retter fahren Autos, auf denen im Einsatz ein blaues Licht leuchtet. Korrekt heißt das Blaulicht übrigens blaue Rundumkennleuchte. Benutzen dürfen sie nur Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben , das Militär sowie Fahrzeuge von öffentlichen Verkehrs- und Versorgungsbetrieben, die bei Störungen ausrücken.

Wenn ihr im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit blinkendem Blaulicht und womöglich noch mit dem lauten Martinshorn begegnet, bedeutet das: Platz machen. Dieses Fahrzeug hat Vorfahrt. Erstmals verwendet wurde Blaulicht, damals noch ruhig leuchtend, zu Beginn der 30er-Jahre. Während des Zweiten Weltkrieges erwies es sich als praktisch, weil es aus der Luft schlecht sichtbar war. Wenn während eines Fliegerangriffs die Häuser und Straßen verdunkelt bleiben mussten, durften Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht herumfahren und verletzte Menschen retten. Rundum blinkendes Blaulicht gibt es in Deutschland seit den 50er-Jahren.

Neben den blauen gibt es noch Rundumkennleuchten in anderen Farben. Gelbes Blinklicht an Fahrzeugen weist auf ein Fahrzeug hin, das eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt oder auf das besonders Rücksicht zu nehmen ist, zum Beispiel auf einen Schwertransporter.