Stade/Buxtehude. Osterfeuer müssen bei den Gemeinden angemeldet werden. Verbrannt werden dürfen nur natürliche und unbehandelte Gehölze wie Baum- und Strauchschnitt.

Holzkisten, Paletten, Möbel, Bauholz oder Laminat gehören nicht auf ein Osterfeuer. Das Umweltamt der Stader Kreisverwaltung teilt mit, dass Osterfeuer nur erlaubt sind, wenn sie einen "öffentlichen Charakter" haben. Die aufgeschichteten Grünabfälle, die verbrannt werden, sollten in den Tagen zuvor regelmäßig umgesetzt werden, um Kleintiere zu verscheuchen.