Nach Vergewaltigung in Buxtehude Bewährungsstrafe für Bulgaren. Verjährung stand kurz bevor

Buxtehude. Das Amtsgericht Buxtehude hat gestern einen 47 Jahre alten Bulgaren wegen Vergewaltigung verurteilt. Die Tat geschah in der Nacht vom 16. auf den 17. November 1992. In sechs Monaten wäre das Verbrechen verjährt gewesen. Nach einem zweiten Täter wird noch gefahndet.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten das Opfer und der Bulgare vor der Tat eine Beziehung geführt, waren zum Zeitpunkt der Vergewaltigung jedoch getrennt. Am Abend des 16. November 1992 trafen sie sich mit Bekannten in einem Zimmer im Asylbewerberheim Melkerstieg in Buxtehude. Laut Anklageschrift tranken alle Beteiligten viel Alkohol, vor allem die beiden späteren Täter seien an diesem Abend erheblich betrunken gewesen.

Als das Opfer nach Hause gehen wollte, habe der jetzt verurteilte Bulgare sie geohrfeigt und ihr körperliche Gewalt angedroht. Anschließend habe er sie zum Oralverkehr genötigt und sie danach aufgefordert, einen ebenfalls im Zimmer anwesenden Mann zu entkleiden und mit ihm sexuelle Handlungen durchzuführen. Der zweite Täter vergewaltigte die junge Frau sowohl anal, als auch vaginal. Im weiteren Verlauf der Nacht wurde das im Landkreis Stade lebende Opfer auch vom Angeklagten vergewaltigt.

Da der in Bulgarien lebende Täter die ihm zur Last gelegten Vorwürfe eingestand, berieten sich die Verteidiger des Opfers und des Angeklagten mit Richterin und Staatsanwaltschaft und einigten sich auf einen Deal. Infolgedessen forderten Verteidigung, Nebenklage und Staatsanwaltschaft eine zweijährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Das Gericht kam diesen Forderungen nach. Wegen Vergewaltigung in minder schwerem Fall wurde der Bulgare zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festegelegt. In der Urteilbegründung sagte die zuständige Richterin Schroer, das Gericht habe dem Urteil die Rechtslage vom Tatzeitpunkt zugrunde legen müssen. Demnach seien die sexuellen Handlungen im Bezug auf Oral- und Analverkehr bereits verjährt. Verurteilt werden könne nur noch der Beischlaf.

Strafmildernd wirkte sich laut der Richterin zudem aus, dass der Täter sowohl vor der Tat als auch nach der Tat nicht weiter straffällig geworden sei, und dass er in Bulgarien eine feste Arbeit habe sowie in einer Familie mit fünf Kindern lebe. Außerdem sei zu berücksichtigen gewesen, dass er so kurz vor der Verjährungsfrist zur Verhandlung nach Deutschland gekommen sei und ein Geständnis abgelegt habe.

Zu einer Verhandlung war es erst jetzt gekommen, weil die Anklage erst 2009 zugestellt werden konnte. Solch eine lange Dauer für eine Zustellung ins Ausland sei leider nicht ungewöhnlich, sagte die Richterin. Da es in Bulgarien kein Melderegister gebe, sei es sehr schwierig gewesen, die Adresse des Beschuldigten zu erfahren.

Diese Umstände seien auch im Fall des zweiten Täters gegeben. Nach wie vor würde nach ihm gefahndet. In sechs Monaten würden allerdings auch seine Taten verjähren und könnten dann nicht mehr geahndet werden.