Landgericht Stade verurteilt 79-jährigen Nindorfer, der seine Frau getötet, die Leiche zerstückelt und angezündet hat

Stade/Nindorf. Das Urteil ist eindeutig: Otto H. muss in die Psychiatrie. Der 79-jährige Nindorfer hatte seine Frau Käthe im August 2011 getötet, die Leiche zerstückelt, die Leichenteile angezündet und verteilt. Das Landgericht Stade entschied gestern Mittag auf vorsätzlichen Totschlag, Mordmerkmale können nicht nachgewiesen werden. Otto H. ist seelisch krank. Deshalb kommt der Rentner nicht in ein Gefängnis, sondern wird in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.

Ein Urteil, das H. fassungslos macht. Vor Gericht schüttelt er während der Verkündung immer wieder den Kopf. Mit finsterer Miene blickt er fast durchgehend in Richtung des Vorsitzenden Richters Berend Appelkamp. Dass er noch nicht versteht, was ihn erwartet, wird später deutlich. Als ihm der Richter noch einmal genau erklärt, was mit ihm geschieht, sagt der 79-Jährige laut: "Nein. Ich habe meine Frau nicht umgebracht. Das ist ein Krankenhaus für Idioten. Man kann mich doch nicht einsperren lassen für nichts."

Der Rentner hat sich mittlerweile von seinem Stuhl erhoben. Seine Pfleger postieren sich zur Sicherheit hinter ihm. Doch H. fragt den Richter nur: "Wie lange muss ich denn noch eingesperrt bleiben?" Richter Appelkamp antwortet mit ruhiger, fast entschuldigender Stimme: "Ich denke, für eine lange Zeit." Otto H. bleibt uneinsichtig. "Ich bin unschuldig", wiederholt der Rentner. Immer wieder hat er die Tat bestritten. Seine Frau sei mehrfach die Treppe heruntergefallen, auch in die Säge. Er habe sie sogar noch zu einem Arzt gefahren, behauptet er.

Doch aus Sicht der zuständigen Strafkammer, die aus drei hauptberuflichen und zwei ehrenamtlichen Richtern besteht, ist die Aussage von Otto H. widerlegt. Sie sei sehr widersprüchlich. Zum Teil habe er sie den Ermittlungsergebnissen der Polizei angepasst, sagt Richter Appelkamp. Außerdem wurden eindeutige Blut- und Gewebespuren seiner Frau im Kofferraum des Autos von Otto H. gefunden.

Wie sich die schreckliche Tat ereignet hat, darüber sind sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage einig. Am 5. August 2011 tötete Otto H. seine Frau Käthe. Er schlug ihr im Keller des gemeinsamen Wohnhauses in Nindorf mit einem Hammer oder dem Griff einer Axt den Schädel ein. Er zerstückelte die Leiche mit einem Messer, einem Beil und einer Säge in sieben Teile. Nur so konnte der 79-Jährige den leblosen Körper seiner fast 90 Kilo schweren Ehefrau transportieren.

Anschließend packte er die Teile in Plastikbeutel, schleifte sie die Kellertreppe hinauf und durch das Haus nach draußen. Er verstaute die Beutel im Kofferraum seines Autos und fuhr los. Im Umkreis von fünf Kilometern hielt er an unterschiedlichen Orten an. Mit Benzin zündete er die einzelnen Leichenteile an. Später fuhr er wieder nach Hause. Am nächsten Tag rief der Rentner seine Tochter an, teilte ihr mit, dass ihre Mutter in der Nacht nicht nach Hause gekommen sei.

Selbst Verteidiger Jan-Hendrik Herms aus Apensen sagte in seinem Abschlussplädoyer, dass "von einer Täterschaft des Beschuldigten ausgegangen werden muss". Er beantragte deshalb lediglich eine "gerechte und milde Entscheidung". Doch warum Otto H. seine Frau getötet hat, bleibt auch nach dem Ende der Verhandlung unklar.

Es gibt lediglich Vermutungen. Otto H. hat vermutlich kurz vor dem Tod seiner Frau ein Schreiben vom sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Stade erhalten. Darin wurde eine Betreuung beim Amtsgericht Buxtehude angeregt. Nach Aussage der Tochter des Rentners sei der Verlust der eigenständigen Lebensführung "die Hölle" für den Rentner. Otto H. leidet an einer Form der Demenz. Eine Folge dieser Krankheit ist der Verlust der Kritik- und Urteilsfähigkeit. Der Betroffene kann Folgen seiner Handlungen nicht mehr abschätzen und reagiert oftmals aggressiv und unberechenbar in Konfliktsituationen. Ob er eventuell seine Frau für den Brief verantwortlich gemacht hat, bleibt jedoch ungeklärt.

Klar ist, dass die zuständige Kammer festgestellt hat, das Otto H. zwar schuldig ist, seine Schuldfähigkeit während der Tat wegen seiner Krankheit zumindest vermindert war. Selbst eine komplette Schuldunfähigkeit sei nicht ausgeschlossen. Nach dem Gesetz reicht jedoch schon eine verminderte Schuldfähigkeit für die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus aus. "Der Beschuldigte ist gefährlich für die Allgemeinheit", begründet Richter Appelkamp die Entscheidung.

Aufgrund der Krankheit seien auch in Zukunft erhebliche Taten zu erwarten. Zwar habe der Rentner ein gewisses Alter, doch körperlich sei er noch immer fit. Genau darin bestehe die Gefährlichkeit. Otto H. ist mit der Entscheidung der Richter nicht zufrieden. Als ihm der Vorsitzende beim Rausgehen "alles Gute" wünscht, erwidert der Rentner nur: "Nichts Gutes habe Sie gemacht. Das ist alles Quatsch."

Dann wird er von seinen Pflegern hinausgeführt. Die Beine des Rentners sind zusammengekettet, seine Hände verbunden. Otto H. muss zurück in die Psychiatrie, in der er sich seit Oktober befindet. Vermutlich für immer.