Ein 79-Jähriger aus Nindorf soll seine Frau getötet, zerstückelt und verbrannt haben. Gutachter diagnostiziert Geisteskrankheit.

Stade/Nindorf. Die Tat ist so grausam wie unbegreiflich. Die 79 Jahre alte Käthe H. aus Nindorf wurde im vergangenen August ermordet und ihre Leiche anschließend zerstückelt. Dann wurden die Einzelteile angezündet und im Umkreis von fünf Kilometern verteilt. Im Visier der Ermittler ist ihr 79-jähriger Ehemann Otto H. Er wurde festgenommen, sitzt in Untersuchungshaft. Von heute an muss er sich vor dem Landgericht Stade verantworten. Er gilt als geisteskrank und soll dauerhaft in eine Psychiatrie kommen.

Die grausige Tat ereignete sich am 5. August 2011, einem Freitag, im Einfamilienhaus von Käthe und Otto H. in Nindorf. Das Rentnerehepaar lebte allein in dem gelben Backsteinhaus. Warum Käthe H. sterben musste, ist unklar. Wahrscheinlich ist, dass sie im Keller des Hauses verzweifelt um ihr Leben gekämpft hat. Doch sie führte den Todeskampf vergeblich. Sie starb an massiven Axt- oder Beilschlägen, die sie am Hals, am Kopf und am Oberkörper getroffen hatten.

In den Abendstunden des 5. Augusts flog das grausame Verbrechen auf. Autofahrer bemerkten die ersten brennenden Leichenteile zwischen zwei Feldwegen bei Goldbeck. Suchkräfte, Spaziergänger und ein Jogger fanden schließlich über Tage verteilt die übrigen Leichenteile im Umkreis von fünf Kilometern.

Die Polizei nahm Otto H. einen Tag nach dem Tod seiner Frau zu Hause fest. Ermittler fanden dann in dem Haus weitere Spuren.

Blutspuren der Ehepartner sowie von einer Axt oder einem Beil zerstörte Leichtbauwände im Keller deuteten auf den Todeskampf hin. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Stade ist sich ziemlich sicher, dass der Rentner seine Frau getötet hat. Doch dieser bestreitet die Tat vehement.

Laut Staatsanwaltschaft hat Otto H. im Laufe der Vernehmungen immer wieder neue Geschichten und Erklärungen abgegeben. "Es waren zum Teil abstruse Geschichten, die alle nicht glaubwürdig sind", sagt Kai Thomas Breas, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Stade. Zum Inhalt dieser Geschichten sagt Breas jedoch nichts.

Allerdings geht die Ermittlungsbehörde davon aus, dass Otto H. geisteskrank ist. Ein psychiatrisches Gutachten habe bestätigt, dass der Mann an einer krankhaften seelischen Störung leidet. Aus diesem Grund war der Rentner bei der Tat nur vermindert schuldfähig, sodass die Staatsanwaltschaft Stade auf eine Anklage verzichtet hat und stattdessen ein sogenanntes Sicherungsverfahren beantragt. Ziel dieses Verfahrens ist es, den 79-Jährigen dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen.

Das Gutachten habe ergeben, dass der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit ist, sagt Staatsanwalt Breas. Otto H. befindet sich bereits seit Oktober 2011 in einer Psychiatrie. In seinem Heimatdorf Nindorf, in dem er seit etwa 40 Jahren lebt, galt er als Sonderling. Nachbarn und politische Weggefährten beschreiben den Mann, der vor 20 Jahren zwei Jahre lang für die SPD im Beckdorfer Gemeinderat saß, als unangenehm. Er soll sehr starke Stimmungsschwankungen gehabt haben und immer wieder plötzlich aufbrausend gewesen sein.

Bei der Polizei war der Rentner ebenfalls bekannt. Der Nindorfer wurde mehrfach unter anderem wegen wiederholten Anpöbelns von Kindern und Hausfriedensbruch angezeigt. Dass er zu einer derartigen Tat fähig sei, hatte ihm jedoch niemand im Dorf zugetraut. Warum seine Ehefrau auf brutalste Weise sterben musste, kann sich niemand im Dorf erklären. Auch die Ermittler haben dafür keine fundierte Erklärung.

Das gilt auch für die Frage, warum die Leiche zerstückelt, die Leichenteile angezündet und verteilt wurden. "Wir gehen davon aus, dass er ein unbarmherziger und gefühlloser Mensch ist, und aus dieser Gesinnung seine Frau getötet hat", sagt Staatsanwalt Breas. Von heute an muss sich der Rentner vor der 2. Großen Strafkammer des Stader Landgerichts verantworten. Der Prozess beginnt um 10.15 Uhr. Die Kammer hat für den Fall zunächst sechs Verhandlungstermine anberaumt. Der Prozess wird anschließend am 24. Januar, am 14., 21., und 28. Februar sowie am 6. März fortgesetzt.

Für die Staatsanwaltschaft gilt es nun nachzuweisen, dass der Mann die Tat ausgeführt hat, und dass er zumindest vermindert oder sogar voll schuldunfähig ist. Eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus könne bereits erwirkt werden, wenn das Gericht eine verminderte Schuldunfähigkeit feststellt, heißt es von der Staatsanwaltschaft.

Ob Otto H. die Tat beim heutigen Prozessauftakt zugibt, ob er sie weiterhin bestreitet oder ob er schweigt, bleibt abzuwarten. Für Käthe H. kommt das alles zu spät. Sie überlebte den 5. August des vergangenen Jahres nicht, starb an ihren schweren Verletzungen.