Stade/Buxtehude. Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Zur Kontrolle dieser Beschäftigungspflicht müssen die Unternehmen bis Ende März 2012 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Die Überprüfung der Firmen sei angelaufen, teilt die Agentur für Arbeit Stade mit. Betriebe, die nach Kenntnis der Bundesagentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, erhalten im Januar die für die Meldung erforderlichen Vordrucke sowie das notwendige Bearbeitungsprogramm.

Bei Fragen zu diesem Thema steht Marlies Oest unter der Telefonnummer 04141/ 92 61 18 zur Verfügung.