Gleichstellungsbeauftragte in Fredenbeck erhält künftig eine Aufwandsentschädigung

Fredenbeck. Die Samtgemeinde Fredenbeck sucht eine neue Gleichstellungsbeauftragte. Seit Ende des vergangenen Jahres ist diese Position vakant, muss aber bestellt sein. Das jedenfalls schreibt die Niedersächsischen Gemeindeordnung vor.

Am späten Montagabend hat der Samtgemeinderat beschlossen, dass die Gleichstellungsbeauftragte künftig ehrenamtlich tätig sein soll und dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 400 Euro erhält. Parteiübergreifend bedauern die Ratsmitglieder diese Entscheidung, ließen sich aber von der Verwaltung überzeugen. Wenn die neue Gleichstellungsbeauftragte, wie angedacht, auf 400-Euro-Basis beschäftigt würde, komme es in einigen Jahren zu Problemen, sagt Ralf Löblich, Allgemeiner Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters.

Da eine Gleichstellungsbeauftragte mit einem Arbeitsvertrag an den Tarif gebunden sei, liege ihr Verdienst früher oder später über 400 Euro. Bis zum Jahr 2005 mussten Frauenbeauftragte hauptberuflich, also mindestens halbtags, beschäftigt werden. Ausnahmen konnten in Kommunen bis zu 20 000 Einwohnern gemacht werden.

Seit 2005 müssen nur noch die größten Städte eine Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich beschäftigten. Fredenbeck setzte bis zum Ende des vergangenen Jahres eine Kraft für 15 Stunden in der Woche ein, die nun aufgrund einer internen Umorganisation reduziert wurde.