Der Prozess im Fall Sonja Ady wird neu aufgerollt.

Stade/Karlsruhe. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag das Urteil der 2. Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Stade vom 7. August 2009 aufgehoben. Die Revision der Stader Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch im Fall der Tötung der 16-jährigen Sonja Ady war somit erfolgreich.

"Wir sind mit der Entscheidung des BGH, der unserer Argumentation offensichtlich gefolgt ist, sehr zufrieden", sagt Kai Thomas Breas, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Stade. Dem heute 42-jährigen Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, im August 1987 die damals 16-jährige Sonja Ady nahe Bremervörde vergewaltigt und mit zahlreichen Stichverletzungen getötet zu haben.

Die 2. Große Jugendstrafkammer des Landgerichts Stade hatte nach 35 Verhandlungsterminen keine ausreichenden Beweise für die Täterschaft des Angeklagten feststellen können. Er wurde freigesprochen. Hiergegen wendete sich die Revision der Staatsanwaltschaft. Der Fall wird nun in Verden neu verhandelt. Wann der Prozess beginnt, ist derzeit offen.