Noch sind keine Autos der Firma Google für neue Straßenaufnahmen im Kreis Stade angekündigt. Dennoch gibt es bereits digitale Aufnahmen aus der Region, die für den Internetdienst “Streetview“ genutzt werden sollen.

Stade/Berlin. Gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen, die einen selbst betreffen, können Bürger Einspruch erheben.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz rät den Bürgern, vom vorsorglichen Widerspruchsrecht gebrauch zu machen. Dafür gibt es zwei Optionen: Die eine ist ein vorgefertigtes Widerspruchsformular des Ministeriums, dass ausgefüllt an Google geschickt werden kann. Das Formular ist auf der Webseite der Gemeinde Jork ( www.jork.de ) unter der Rubrik "Aktuelles" zu finden.

Die zweite Variante ist, gegen die Veröffentlichung eines bestimmten Bildes in "Streetview" direkt bei Google Widerspruch einzulegen. Dazu kann an die zuständige Mutterfirma "Google Inc." eine E-Mail mit Absender an streetview-deutschland@google.com gesandt werden oder ein Brief an Google Germany GmbH, betr.: Streetview, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg gesendet werden. Die Google Germany GmbH wird nach eigener Aussage die Nachricht an die Mutterfirma Google Inc. In den USA weiterleiten.

In dem Widerspruchsschreiben muss das betroffene Gebäude zusätzlich zur Adresse beschrieben werden. Dazu gehören beispielsweise Balkone, die Hausfarbe oder markante Gebäude in der Nähe. Widerspruch kann gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen, eigengenutzten Gebäuden und Gründstücken erhoben werden. Der Brief sollte lauten: "Hiermit widerspreche ich der Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines/des von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Streetview. Es handelt sich um die Liegenschaft (Straße, Hausnummer, PLZ, Ortsname). Nähere Beschreibung des Objektes: ... Um die Bestätigung des Eingangs und der Berücksichtigung meines Widerspruchs wird gebeten."Der Widerspruch kann nach der Veröffentlichung erfolgen.