Schon seit vielen Jahren schwelt in Deutschland der Streit über das Tragen von Kopftüchern muslimischer Frauen. Die aktuelle Auseinandersetzung nahm 1998 ihren Anfang. Der damalige Grund war, dass die angehende Lehrerin Fereshta Ludin aus Stuttgart nicht auf die muslimische Kopfbedeckung verzichten wollte.

Doch die damalige Kultusministerin Annette Schavan (CDU) ließ es nicht zu, dass die Muslimin in den Schuldienst aufgenommen wurde. Ludin klagte bis zum höchsten Gericht in Karlsruhe. Die Folge war, dass insgesamt acht Bundesländer "Kopftuch-Gesetze" erließen.

Baden-Württemberg war das erste Land, das im Juni 2004 ein neues Schulgesetz verabschiedete, das muslimischen Lehrerinnen verbietet, an öffentlichen Schulen mit Kopftuch zu unterrichten. Kurz darauf erließ auch Niedersachsen ein Kopftuchverbot an Schulen.

Als Grund für das Tragen des Kopftuchs wird häufig der Koran angeführt. Zwei Stellen im Koran sollen die Musliminnen zum Tragen eines Kopftuches anhalten, nämlich Sure 24, Vers 31 und Sure 33, Vers 59. In Sure 24, Vers 31 soll den Frauen nahe gelegt werden, eine Art Schal zu tragen, der ihren Schmuck und ihre Reize verdeckt. Sure 33, Vers 59 besagt, dass gläubige Frauen ein Gewand tragen sollten, damit sie als ehrbare Frauen erkannt und nicht belästigt werden.