Der Landkreis Stade muss künftig alle Sach- und Geldspenden an Dritte, wie etwa an Schulen und Verbände, öffentlich bekannt geben und genehmigen.

Stade. Erhält zum Beispiel eine Schule des Landkreises Computer von einer Firma oder sammelt das Frauenhaus Geld für seine Arbeit, müssen die Politiker dem zustimmen. So sieht es ein neues niedersächsisches Gesetz vor, mit dem der Verdacht auf Korruption ausgeschlossen werden soll. Demnach müssen Spenden zwischen 100 und 2000 Euro vom Kreisausschuss, der allerdings nicht öffentlich tagt, genehmigt werden. Zuwendungen unter 100 Euro können von Landrat Michael Roesberg bewilligt werden. Der Kreistag muss in seinen öffentlichen Sitzungen Spenden von mehr als 2000 Euro genehmigen.

Der bürokratische Aufwand sei dem Ziel der Korruptionsvermeidung nicht angemessen, kritisiert Roesberg: "Das ist das Gegenteil von Bürokratieabbau." Seiner Meinung nach hätte es ausgereicht, wenn sich die Kommunalaufsicht mit den Spenden beschäftigt. Nun müssen die Spender über die Bekanntgabe informiert und die Zuwendungen aufgelistet werden. Die Tabellen bekommen die Politiker, die über die Spenden entscheiden.

Der Kreistag wird sich mit den Zuwendungen des vergangenen Jahres in seiner Sitzung am Montag, 15. März, beschäftigen.

Neben dem bürokratischen Mehraufwand in der Verwaltung könnte die neue Verordnung, die in allen niedersächsischen Landkreisen, Städten und Gemeinden eingeführt werden muss, weitere Nachteile bringen. Denn einige Spender wollen anonym bleiben, was nun nicht mehr möglich ist. Zudem könnten Unternehmen in Erklärungsnot geraten, etwa weil sie eine Schule unterstützen und eine andere nicht. Kritiker des Gesetzes befürchten, dass deshalb die Spendenbereitschaft sinken könnte.