Die Integrierte Gesamtschule (IGS) in Stade wird auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unterrichten. Der Schulausschuss gab in seiner jüngsten Sitzung grünes Licht für den Antrag der IGS-Planungsgruppe, nach dem die Integrationsklassen ins Schulkonzept aufgenommen werden sollten.

Stade. Die Gruppe bereitet derzeit die Einführung der ersten IGS im Landkreis vor, die im Sommer am Schulzentrum Hohenwedel beginnen wird.

Pro Jahrgang sollen sieben bis acht Schüler mit Behinderungen unterrichtet werden. "Das sind etwa fünf Prozent der Schüler und entspricht damit der Gesellschaft. Die IGS soll ein repräsentativer Querschnitt sein", sagt Jörg Moser-Kollenda, Leiter der Planungsgruppe. Wie viele Kinder es tatsächlich werden, hänge vornehmlich vom Förderbedarf und damit von den Stunden der Sonderschullehrer ab, erklärte Beate Winkler, Sonderschullehrerin und Mitglied der IGS-Planungsgruppe.

Pädagogen von bestehenden Förderschulen werden - zumindest stundenweise - an die IGS wechseln. Welche Kinder mit Behinderungen die IGS besuchen dürfen, entscheidet die Landesschulbehörde in Lüneburg. Dort können die Eltern einen entsprechenden Antrag stellen.

Zusätzliche Mittel wird es für die Integrationsklassen der IGS allerdings nicht geben, sagte Stades Erster Stadtrat Dirk Kraska. Die laufenden Kosten für das sogenannte inklusive Lernen seien über das bereitgestellte Budget zu finanzieren.

Die Mitglieder des Schulausschusses begrüßten dennoch parteiübergreifend das Konzept und votierten einstimmig für die Integrationsklassen. Nur der FDP-Ratsherr Wolfgang Ehlers übte leichte Kritik: "Die Integrationsklassen von Anfang an in das Konzept aufzunehmen ist mutig." Nun muss noch der Verwaltungsausschuss dem Konzept zustimmen.

Konsens herrschte zwischen den Politiker zudem bei der Festlegung von Schulbezirken. Wegen der IGS fallen die bisherigen Stader Schulbezirke für die Haupt- und Realschulen vom kommenden Schuljahr an weg. Stader Eltern können dann zwischen der IGS und der Hauptschule Thuner Straße, der Realschule Camper Höhe sowie den beiden Stader Gymnasien wählen. Sollen die Sprösslinge die IGS besuchen, dann haben sie Vorrang vor Kindern außerhalb des Stadtgebiets. Der Rat muss der veränderten Satzung für die Stader Schulbezirke noch zustimmen.