Das Land Niedersachsen übernimmt den Fluss Oste auf einer Länge von rund 70 Kilometern vom Mühlenwehr in Bremervörde bis zum Ostesperrwerk an der Nordsee. Deshalb wird die Oste von einer Bundeswasserstraße zu einem Landesgewässer erster Ordnung umgewandelt.

Stade/Bremervörde. Wirksam wird die Regelung am 1. Mai.

Wegen dieser Änderung hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen Entwurf zur neuen "Gemeingebrauchsverordnung für die Oste" an Kommunen, Wassersportvereine und Fährbetriebe verschickt. Sie sollen darin Stellung nehmen, um die Schifffahrt auf der Oste als Landesgewässer zu regeln. "Dabei soll die bisher geltende Befahrensregelung übernommen werden", sagt Herma Heyken, Sprecherin des NLWKN. Wassermotorräder und Sportboote zum Wasserskifahren würden "auch zukünftig nicht über die Oste brausen".

Die Oste gilt oberhalb des Mühlenwehres in Bremervörde bereits als Gewässer erster Ordnung. Sie ist dort aber nicht schiffbar - und das solle auch so bleiben. Heyken betont, dass auf der Oste bisher die Seeschifffahrtsstraßenordnung und andere Bundesvorschriften galten. Demnach sei die Nutzung von Wasserskiern und Wassermotorrädern außerhalb des Fahrwassers bereits jetzt erlaubt, so Heyken, wegen der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf bis zu zwölf Stundenkilometer sei dies aber nicht sonderlich attraktiv.