Das neue Jahr bringt für die Jorker Bürger einige Neuerungen mit sich, vieles bleibt aber wie gehabt. Für viele Bürger das wichtigste: Die Steuersätze (sogenannte Hebesätze) der Gemeinde. Sie bleiben unverändert und belaufen sich auch in diesem Jahr für die Grundsteuer A und B auf 400 Punkte.

Jork. Der Hebesatz für den Deichbeitrag, den die Gemeinde Jork für den Deichverband der II. Meile Alten Landes erhebt, ändert sich ebenfalls nicht. Unverändert sind ebenso die Steuersätze für die Hundesteuer. Das teilt die Gemeinde Jork mit. Gegenüber dem Kalenderjahr 2009 sind damit bis auf Weiteres keine Änderungen eingetreten, so dass die Gemeinde auf die Erteilung von Abgabenbescheiden für 2010 verzichtet. Für alle diejenigen Abgabenfälle, bei denen sie die Grundlage der Bemessung sich nicht geändert hat, wird die Abgabe in der zuletzt für 2009 festgesetzten Höhe fällig.

Die Abgaben für das Jahr 2010 werden nach Aussage der Gemeinde mit den zuletzt festgelegten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November dieses Jahres fällig. Für Abgabenpflichtige, die von der Möglichkeit einer einmaligen Jahreszahlung gebrauch gemacht haben, müssen die Konten in diesem Jahr am 1. Juli ausgeglichen werden. Sollten die Hebesätze geändert werden oder sich die Bemessungsgrundlage (Messbeträge, Art, Anzahl) ändern, gibt es Bescheide von der Gemeinde.

Die Verwaltung informiert zudem, dass gegen die Abgabenfestsetzung innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Klage beim Verwaltungsgericht Stade, (Am Sande 4a) Klage erhoben werden kann. Die Klage ist gegen die Gemeinde Jork, Am Gräfengericht 2, zu richten. Eine Klage gegen die Festsetzung des Deichbeitrages ist gegen den Deichverband der II. Meile Alten Landes, Altländer Markt 3, zu richten. Weitere Auskünfte erteilen Matthias Riel (Telefonnummer 04162/91 47 25) und Johann Winkelmann (Telefonnummer 04162/91 47 27).