Wenn ihr mit euren Eltern Weihnachtskäufe macht, habt ihr bestimmt schon mitbekommen, dass einige Geschäfte bis abends geöffnet haben, manche auch am Wochenende und einige Läden schon gegen 18 Uhr schließen.

Jeder Ladenbesitzer in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie in fünf weiteren Bundesländern darf selbst entscheiden, wann und wie lange er öffnet. An den Sonn- und Feiertagen müssen die Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen bleiben. Ausnahmen sind an bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen möglich. Die Erlaubnis dazu muss von den zuständigen Gemeinden und Stadtverwaltungen erteilt werden. Meistens werden diese Einkaufssonntage mit Aktionen wie spezielle Veranstaltungen in den Innenstädten zur Adventszeit, verknüpft. In Berlin ist es kürzlich von Richtern des Oberverwaltungsgerichts verboten worden, an den vier Adventssonntagen die Läden zu öffnen. Auch die Familien des Verkaufspersonals sollten an den Sonntagen vor Weihnachten ihre Ruhe haben dürfen und Zeit für gemeinsame Unternehmungen haben, hieß es in dem Urteil der Richter.