Händler etwa an Tankstellen, in Supermärkten oder Kiosks dürfen an junge Menschen unter 16 Jahren keinen Alkohol verkaufen. Das steht im Jugendschutzgesetz.

Oft fragen Verkäufer aber nicht nach, ob die Jugendlichen einen Personalausweis haben. Den bekommt man, wenn man 16 ist. Sie verkaufen ihnen das Bier einfach so, auch wenn sie jünger sind. Damit das nicht mehr passiert, sollen die Verkäufer im Landkreis Harburg nächste Woche getestet werden. Jugendliche gehen dann zusammen mit einem Polizisten oder einem Jugendpfleger in Geschäfte. Während die erwachsenen Begleiter vor der Tür oder hinter einem Regal wartet, versuchen die Jugendlichen, Alkohol zu kaufen. Bekommen sie Bier, Wein oder Schnaps, sprechen die Polizisten und Jugendpfleger mit den Verkäufern. Sie sagen ihnen, dass sie falsch gehandelt haben und fordern sie auf, das nächste Mal besser aufzupassen. Mehr passiert den Verkäufern erst einmal nicht. Ein paar Wochen später sollen die Jugendlichen wieder versuchen, in demselben Laden Alkohol zu kaufen. Bekommen sie Alkohol, müssen die Verkäufer Strafe zahlen.