Was muss und darf ein gerichtlich bestellter Familienhelfer leisten? In dem Seminar des Landkreises Stade am Donnerstag, 5. November, von 18 bis 20 Uhr sollen diese Fragen beantwortet werden. Anmeldung unter Tel. 04141/12 741 bis Freitag, 30. Oktober. Die Teilnahme ist kostenfrei.