Auch für ein Kleinkraftrad benötigt man eine Fahrerlaubnis - das weiß nun auch ein 62-Jähriger, der mit seinem Motorroller auf der Elbsdorfer Straße in Richtung Marschacht unterwegs war und von der Polizei kontrolliert wurde. Auf Nachfrage der Polizeibeamten konnte er keinen Führerschein vorlegen und behauptete, dass man für den Roller keinen Führerschein brauche. Daraufhin wurde er von den Beamten eines Besseren belehrt und musste sein Gefährt nach Hause schieben.