Der mehrfach vorbestrafte Andre B. muss für den Verkauf eines gestohlenen Wäschetrockners eine Strafe in Höhe von 1200 Euro zahlen.

Buxtehude. Eine milde Richterin hatte der Angeklagte Andre B. aus Buxtehude. Dem mehrfach vorbestraften Mann, der derzeit auf Bewährung ist, wurde von der Staatsanwaltschaft der wissentliche Handel mit Diebesgut vorgeworfen. Nur das positive Gutachten seiner Bewährungshelferin und die Tatsache, dass er für ein Delikt vor Gericht stand, für das er bisher noch nicht verurteilt wurde, bewahrte ihn am Montag vor dem Gang ins Gefängnis.

Für den Verkauf eines gestohlenen Wäschetrockners muss der alkohol- und drogenabhängige B. eine Strafe in Höhe von 1200 Euro zahlen. Seine Komplizin, die mittellose Mutter Janina A., die den Trockner kaufte, muss eine Strafe von 300 Euro berappen.

Andre B. hatte seinem Komplizen, dem Heroinabhängigen Horst M., im Februar 2008 dabei geholfen, einen gestohlenen, 220 Euro teuren Wäschetrockner abzutransportieren . Anschließend hatte er den Wäschetrockner für 90 Euro an Janina A. weiterverkauft, die sich vor Gericht ahnungslos gab.

Aufgeflogen war die Tat letztlich wegen eines Streites um Geld zwischen Janina A. und dem Hehler. Janina A. zeigte daraufhin den arbeitslosen Andreas B. an - und belastete sich dabei selbst. Dass sie aber durch ihre Anzeige dazu beigetragen hatte, das Vergehen aufzuklären, kam ihr zugute - die Richterin des Buxtehuder Amtsgerichts blieb bei ihrem Urteil in beiden Fällen unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten Geldstrafen.

Auch Andreas B. hatte Glück. Acht Mal musste er sich bereits vor Gericht wegen Körperverletzung, Erpressung, Diebstahl und Sachbeschädigung verantworten. Derzeit verbüßt er eine dreijährige Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung. Die Richterin sah vom Vollzug der Haftstrafe ab - auch um eine Therapie des Drogenabhängigen zu ermöglichen.