Immer wieder decken Tierschutzorganisationen Skandale auf, wie zuletzt den Fall in Königsmoor, wo Gänse bei lebendigem Leib gerupft wurden. Eine grausame Angelegenheit, wenn man bedenkt, was die Tiere für Schmerzen bei dieser Prozedur gehabt haben müssen. Tiere dürfen nicht gequält werden, sondern ihnen muss ein artgerechtes Leben ermöglicht werden. Das gilt nicht nur für Tiere in Zoos, sondern auch für Nutztiere, wie zum Beispiel Kühe, Schweine und eben auch Gänse. Ihnen dürfen keine Schmerzen und kein unnötiges Leid zugefügt werden.

In Deutschland gibt es sogar feste Bestimmungen, wie man mit Tieren umgehen muss. Das steht im so genannten Tierschutzgesetz. Dort steht festgeschrieben, wie ein Tier gehalten werden darf, wie es geschlachtet werden muss und wie Zucht und Handel ablaufen müssen. Der erste Tierschutzverein in Deutschland wurde im Jahr 1837 gegründet. Dieser Verein hat sich im Jahr 1881 mit anderen Organisationen zum Deutschen Tierschutzbund zusammengeschlossen. Im Jahr 1992 gab es 650 Tierschutzvereine mit mehr als 600 000 Mitgliedern. Themen, die immer wieder diskutiert werden, sind Robbenjagd und Walfang.