40-Tonner werden nun doch nicht durch die Ortschaft Dammhausen donnern.

Buxtehude. Nach einem Gespräch mit der Stadt Buxtehude wolle der Landkreis Stade seinen Plan stoppen, die Dammhauser Straße (K 51) für den Schwerlastverkehr freizugeben, sagt Buxtehudes Stadtbaurat Rolf Suttmann.

Wie berichtet, hatte der Stader Landkreis vor, die Dammhauser Straße ausbauen zu lassen, damit der Verkehr von der neuen Autobahn 26 durch die Ortschaft Dammhausen fließen kann. Das heißt: Auch 40-Tonner sollten zugelassen werden. Zurzeit dürfen nur Fahrzeuge mit bis zu 5,5 Tonnen durch das zwei Kilometer lange Straßendorf fahren.

Und dabei soll es jetzt auch bleiben. "Wir haben uns geeinigt", sagt Suttmann. Die Erschließung einer anderen Fahrbahn, der Rübker Straße (Kreisstraße 40) im Osten von Buxtehude, habe Vorrang. "Und das heißt im Umkehrschluss, dass die Dammhauser Straße nicht für 40-Tonner ausgebaut werden muss", erklärt Suttmann.

Die Initiative "Bürger in Dammhausen" wertet das als kleinen Erfolg für sich. Sie hatte sich vehement gegen die Ausbaupläne ihrer Durchfahrtsstraße gewehrt. "Ich denke, dass der Landkreis uns nun mehr wahrnimmt", sagt Hans-Peter Tödter, Sprecher der Initiative. Die Initiative hat bei einem Dorffest in Dammhausen rund 200 Unterschriften gesammelt, um vehement gegen den Ausbauplan zu protestieren. Die Bürger fürchteten, dass ihre Häuser durch den Schwerlastverkehr beschädigt würden. Tödter freut sich, dass es jetzt bei der Sperrung bleibt: "Das ist ein schöner Tagesbeginn."

Dennoch macht er sich nichts vor: "Die 40-Tonner werden sich wahrscheinlich nicht an das Durchfahrtsverbot halten." Heute trifft sich die Bürgerinitiative, um abzusprechen, was sie gegen den zunehmenden Lkw-Verkehr unternehmen kann. "Die Lastwagenfahrer suchen sich heute schon ihre Schleichwege durch Dammhausen, da die Bundesstraße 73 zurzeit wegen Bauarbeiten gesperrt ist", so Tödter. Nach wie vor fordern die Bürger zudem Maßnahmen, damit die Autofahrer vom Gaspedal gehen. Dazu zählen etwa Zebrastreifen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 Kilometer pro Stunde im Ort und von 30 Kilometern pro Stunde vor dem Kindergarten.