Hätte ein Rauchmelder das Leben von Toni S. (28) und seinem Vater Herbert S. (54) retten können? Wie berichtet waren Vater und Sohn am Dienstagmorgen bei einem Wohnungsbrand in Jork-Borstel ums Leben gekommen.

Jork. Offenbar war die Familie gegen 5.30 Uhr von dem Feuer im Schlaf überrascht worden.

"Wäre so ein Gerät vorhanden gewesen, hätte es garantiert keine Toten gegeben", sagt Kreisbrandmeister Gerhard Moldenhauer. Seit Jahren fordern die niedersächsischen Feuerwehren, dass der Einbau von Rauchmeldern in Privatwohnungen verpflichtend wird. Die Geräte seien bereits ab zehn Euro im Handel zu bekommen.

Ein Rauchmelder hätte frühzeitig Alarm geschlagen und durch ein schrilles Piepen vor der Gefahr gewarnt. "Die Familie wäre rechtzeitig wach geworden und hätte in aller Ruhe das Haus verlassen können", sagt Moldenhauer. "Rauchmelder reagieren empfindlich, schon auf geringste Rauchspuren."

Immer wieder entstünden Brände in Privatwohnungen, während die Bewohner schlafen. "Die meisten verbrennen jedoch nicht, sondern sterben an den Folgen einer Rauchgasvergiftung", so Moldenhauer. Das im Qualm enthaltene Kohlenmonoxid führe in kürzester Zeit zur Bewusstlosigkeit und nach wenigen Minuten zum Tod. "Wichtig ist, beim Kauf der Geräte auf das VdS-Prüfsiegel zu achten."

Nach Abendblattinformationen sieht die Novelle der niedersächsischen Landesbauordnung die Einführung einer flächendeckenden Rauchmelder-Pflicht in Privatwohnungen vor. An einem entsprechenden Entwurf werde zurzeit im Sozialministerium gearbeitet, bestätigte ein Ministeriums-Sprecher. So sollen Rauchmelder in Fluren, Kinder- und Schlafzimmer eingebaut werden. Über eine Fristenregelung für Altanlagen herrsche indes noch Unklarheit. Die Novelle werde vermutlich Anfang 2010 in den Landtag eingebracht.

Während CDU und SPD einer gesetzlichen Regelung positiv gegenüberstehen, hält sich die FDP bedeckt. "Jeder sollte einen Rauchmelder in der Wohnung haben", sagt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jan-Christoph Oetjen. "Der Einbau obliegt jedoch der Verantwortung des einzelnen." Außerdem seien versicherungsrechtliche Fragen zu klären.