Überraschende Kehrtwende im Mordfall Sonja Ady: Der Angeklagte Michael B. ist auf freiem Fuß. Das Landgericht Stade hat den Haftbefehl gegen den 41-jährigen Mann aus Himmelpforten aufgehoben, weil kein dringender Tatverdacht mehr besteht.

Stade. Seit Anfang Dezember stand Michael B. vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die 16-jährige Schülerin Sonja Ady am 23. August 1987 ermordet zu haben. Der spektakuläre Fall war nach 21 Jahren neu aufgerollt worden, nachdem Ermittler dem vermeintlichen Täter im Sommer 2008 durch verfeinerte DNA-Analysemethoden auf die Spur gekommen waren. Es war ein blutrünstiges, grausames Verbrechen: Sonja Ady war an einem Feldweg bei Ebersdorf tot aufgefunden worden. Ihr Körper war von Wundmalen und 67 Messerstichen übersät.

Die Schwierigkeit des Verfahrens lag darin, dass nach all den Jahren die Beweisaufnahme wiederholt werden musste. Erinnerungslücken der Zeugen, erst im Verfahren offenbar gewordene Ermittlungspannen und schlampig zugeordnete Asservate legten von Beginn an die Schwächen dieses Indizienprozesses offen - ein Umstand, den sich die Verteidigung immer wieder zunutze zu machen wusste. Die Sachverständige Heidi Pfeiffer bestätigte nun in ihrem Gutachten, dass genetische Spuren des Angeklagten durch Dritte auf Adys Kleidung und einen neben ihr am Tatort liegenden Strick übertragen worden sein könnten. Michael B. hatte ausgesagt, mit Ady in der Tatnacht einvernehmlich Sex an der Beverner Disco "ta-töff" gehabt zu haben. Der Prozess wird trotz der Aufhebung des Haftbefehls fortgesetzt.