Würde der Erfolg der Klage gegen Buxtehudes Bürgermeister Jürgen Badur daran bemessen werden, wie die Kommunalaufsicht des Landkreises Stade den Fall beurteilt, sieht es nicht gut aus für FDP und Grüne.

Buxtehude. Wie berichtet, haben die Fraktionen des Buxtehuder Stadtrates zusammen mit Vertretern der FWG sowie der Linken Buxtehudes Bürgermeister verklagt, weil er seine Auskunftspflicht verletzt habe. Badur habe ihnen Informationen wie etwa ein Gutachten vorenthalten, so dass sie nicht in der Lage gewesen seien, über die geplante Fusion der Sparkassen Harburg-Buxtehude und Lüneburg abzustimmen, erklärte FDP-Fraktionschef Rudolf Fischer. Badur hatte als Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Zugang zum Gutachten.

Kurz vor der Entscheidung zur Fusion, hatten FDP und die Grünen die Kommunalaufsicht angerufen und gefragt, ob die Haltung Badurs richtig sei. Die Antwort: Nach dem niedersächsischen Sparkassengesetz sei Badur nicht verpflichtet, das Gutachten dem Rat vorzulegen. Denn die Mitglieder des Verwaltungsrates seien zur Verschwiegenheit verpflichtet. "Wir als Kommunalaufsicht haben da keine Anhaltspunkte gesehen, den Beschluss zu beanstanden, weil ein Gesetz verletzt wurde", erklärte der erste Kreisrat Eckhard Lantz.