Die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) entscheidet, welche Region als Welterbe anerkannt wird. Das Welterbe setzt sich aus dem Weltkulturerbe und dem Weltnaturerbe zusammen. Die aktuelle UNESCO-Liste des Welterbes umfasst 878 Denkmäler in 145 Ländern. Davon sind 679 als Kultur- und 174 als Naturdenkmäler gelistet, weitere 25 Denkmäler werden sowohl als Kultur- als auch als Naturerbe geführt. Als rechtliche Grundlage des Welterbes gilt das 1972 in Paris verabschiedete Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt.

Aufnahmeanträge für Kultur- und Naturgüter in die UNESCO-Liste stellen die Bundesländer. Derzeit gibt es 33 UNESCO-Welterbe-Stätten in Deutschland. Weitere 14 Stätten befinden sich derzeit auf der Nominierungsliste der UNESCO.