Mit Rattengift wollte Petra K. die Ehefrau ihres damaligen Gefährten Ulrich H. aus dem Weg räumen.

Stade - Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Stade sah es als erwiesen an, dass Petra K. ihren damaligen Freund zum Mord anstiften wollte. In dem Revisionsverfahren, das am 23. April startete, hatte die Staatsanwaltschaft dem einstigen Pärchen eine "Verabredung zum Verbrechen" vorgeworfen. Ende 2005 hätten die beiden beschlossen, die Ehefrau von H. mit Rattengift umzubringen. Auf diese Weise wollten sie eine Scheidung verhindern, die, so fürchtete H., ihn ruinieren würde. Doch ein Brief von Petra K., in dem sie ihre Mordpläne präzisierte, landete versehentlich beim Chef von H.

Dem Vorwurf der Anklage, Ulrich H. und Petra K. hätten einen Mord verabredet, folgte das Gericht nicht - allein, weil so eine Verabredung die ernsthafte Absicht beider Tatbeteiligter voraussetzt. Zumindest bei Ulrich K. erkannte das Gericht diesen Vorsatz nicht. Zudem habe er keinerlei Tatbeiträge erbracht - ganz im Gegensatz zu Petra K., die mehrfach dokumentierte, wie ernst es ihr mit der Tötung der Rivalin war. Sie hatte sich von ihrem damaligen Mann getrennt, das Rattengift besorgt und in mehreren Briefen an Ulrich H. vom Mord an seiner Frau gesprochen. Wegen versuchter Anstiftung zum Mord verurteilte die Kammer die Flensburgerin zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und blieb damit unter dem Mindeststrafmaß von drei Jahren. Grund: Petra K., der eine Psychiaterin eine eingeschränkte Intelligenz und eine unzureichende Impulskontrolle attestierte, habe im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt. Ulrich H. verließ das Gericht als freier Mann. (dah)