Stade/Buxtehude. Die Fußball-EM hat begonnen, und bei manchen Fans kennt die Euphorie kaum Grenzen. Viele zeigen ihre Begeisterung mit bunten Fahnen am Auto. Doch dies kann Folgen haben.

"Bricht eine Autofahne ab und verletzt andere Verkehrsteilnehmer oder beschädigt ein nachfolgendes Fahrzeug, springt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein", informiert Detlef Heins, Sprecher des Bezirks Elbe-Weser im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Lädt jedoch dieselbe Fahnenbefestigung zum Einbruch in das Fan-Vehikel ein, dann wirke das nicht nur als Spaßbremse. Der Fußballfreund bleibe auch auf seinem Schaden sitzen. "Weil bereits ein kleiner Fensterspalt das Einbruchrisiko erhöht, muss sich der Autofahrer dann grobe Fahrlässigkeit von seiner Versicherungsgesellschaft vorwerfen lassen", sagt Heins. Die Kaskoversicherung könne die Schadensumme entsprechend den Schuldumständen vermindern oder die Schadenregulierung komplett verweigern.

Auf Autobahnen können die kleinen Fahnen zu einer echten Gefahr werden. Aufgrund der höheren Geschwindigkeit können die Plastikhalterungen leicht abbrechen und andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gar zu einem schweren Unfall führen. Von Autobahnfahrten mit Beflaggung ist laut Meins daher dringend abzuraten, da dies juristisch später als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden könne. Außerdem müsse darauf geachtet werden, dass mit Fahnen am Auto die freie Sicht und sonstige Verkehrssicherheit nicht eingeschränkt werden.

Auch Alkoholgenuss könne zur Spaßbremse werden, etwa bei teuren Unfällen. "Für Autofahrer sollte der Alkoholgenuss aus bekannten Gründen selbstverständlich tabu sein", sagt Heins. Versicherungen können von alkoholisierten Lenkern bei bestimmten Voraussetzungen im Schadensfall bis zu 5000 Euro verlangen.