26-Jähriger beschaffte sich Kinderpornos über das Internet und verbreitete sie

Buxtehude. Das Amtsgericht hat am Montag einen 26 Jahre alten Buxtehuder zu einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro wegen der Beschaffung und Verbreitung von kinderpornografischen Daten über das Internet verurteilt. Der 26-Jährige hatte sich im Oktober 2010 zehn Dateien heruntergeladen. Dazu benutzte er das Computerprogramm "share aza". Das besondere an diesem und ähnlichen Programmen ist die Tatsache, dass die heruntergeladenen Dateien automatisch wieder hochgeladen werden und somit anderen Nutzern zur Verfügung gestellt.

Das Amtsgericht folgte mit dem Urteil zu 120 Tagessätzen à 35 Euro dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Strafmildernd wirkte sich vor allem das Geständnis des Angeklagten aus. Seine Erklärung wirkte hingegen wenig verständlich. Der junge Mann leidet unter Depressionen. Anfang 2009 sei es zu einem totalen Zusammenbruch gekommen. Er wurde in der Stader Klinik und ambulant behandelt. Er verlor seine Arbeitsstelle und verschuldete sich, um überleben zu können. Mittlereile habe er seine Schulden zurückgezahlt und eine neue Arbeit gefunden.

Die Kinderpornos habe er sich angesehen, "um sein schlechtes Weltbild zu rechtfertigen", sagte der 26-Jährige während der Verhandlung. Ebenfalls strafmildernd wirkte sich aus, dass der Buxtehuder nicht vorbestraft ist und sich seit dieser Tat nichts mehr zu Schulden kommen lassen hat. Dennoch sagte die Buxtehuder Richterin Schroer: "Das ist nicht lustig und ich hoffe, das kommt nie wieder vor."