Der fast 24 Jahre zurückliegende Mord an der Schülerin Sonja Ady im Kreis Rotenburg beschäftigt Polizei und Justiz seit Jahren.

Stade/Verden. Am Mittwoch sollte der bereits zweite Prozess um das blutige Verbrechen vom 23. August 1987 zu Ende gehen. Doch das Landgericht Verden verschob überraschend die Urteilsverkündung. "Es wird wieder in die Beweisaufnahme eingetreten", sagte der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk.

In dem Verfahren muss sich zum zweiten Mal ein früherer Bekannter der Jugendlichen verantworten, der damals 19 Jahre alt war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Sonja Ady nach einem Disco-Besuch in Bremervörde gefesselt, geknebelt und mit mehr als 60 Messerstichen umgebracht zu haben. Sie fordert deshalb eine Jugendstrafe von sieben Jahren Haft. Die Richter hatten den Haftbefehl gegen den 43-Jährigen vor zwei Wochen aufgehoben, er galt nicht mehr als dringend tatverdächtig.

Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Celle ein. Das Gericht wies diese ab, sah bei einigen Punkten aber Aufklärungsbedarf. Am Mittwoch lud die Kammer in Verden weitere Zeugen. Wann das Urteil in dem seit November laufenden Prozess fallen soll, ist unklar. Im ersten Prozess vor dem Landgericht Stade hatten die Richter Zweifel an der Schuld des Angeklagten und sprachen ihn frei. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil später auf.