Glaubt man der CDU in Niedersachsen, erhält das Bundesland das modernste Hundegesetz Deutschlands.

Das Eigenlob der Regierungsfraktion ist aus einem Grund nicht ganz unberechtigt: Das Parlament in Hannover verzichtet auf eine Rasseliste. Aggressivität liegt nicht an der Hunderasse, sondern am Besitzer, der den Hund erzieht, lautet damit die Botschaft. Und weil der Gesetzgeber in anderen Bundesländern noch nicht mit dieser Erkenntnis gesegnet ist, darf das neue niedersächsische Vierbeiner-Paragrafenwerk durchaus als modern gelten.

Hinzu kommt: Die Pflicht zum "Hundeführerschein" dürfte manchen die Einsicht bescheren, dass die Ein-Zimmer-Wohnung im zwölften Stock eines Hochhauses wohl doch nicht das richtige Zuhause für einen Bernhardiner ist.

Eine Sternstunde des Parlamentarismus ist das neue Hundegesetz dennoch nicht. Dafür lässt es zu viele Fragen offen. Dabei war Zeit genug: Gleich drei Landwirtschaftsminister haben sich daran abgearbeitet. Und trotzdem bleibt die wichtigste Neuheit des Gesetzes seltsam ungeregelt. Der "Hundeführerschein" bleibt ein Papiertiger, solange der Gesetzgeber keinen Fragenkatalog entwickelt hat und festlegt, wie Herrchen und Frauchen das Wissen über ihren Vierbeiner beweisen sollen. Niedersachsens Parlamentarier müssen nachsitzen - und in dieser Zeit wird so mancher Hundebesitzer den Gedanken an die Führerscheinpflicht aus dem Bewusstsein verdrängen.