Autofahrer werden künftig keine kurzen Kfz-Kennzeichen mehr in den Zulassungsstellen erhalten.

Stade/Buxtehude. Die Stader Kreisverwaltung verweist auf die vom Bund beschlossene Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung. Ihr zufolge werden Kurzkennzeichen künftig nur noch vergeben, wenn wegen der Bauart eines Fahrzeugs keine längeren Kennzeichenkombinationen angebracht werden können.

Alle Autofahrer, die bisher Kennzeichenkombinationen wie etwa STD-A 1, STD-AA 1 oder STD-A 11 besitzen, dürfen diese Nummernschilder zunächst weiterhin behalten. Sie dürfen das Kennzeichen aber nicht für ein neues Fahrzeug übernehmen. Eine Ausnahmeregelung ist laut der Kreisverwaltung nicht mehr möglich.

Um Kurzkennzeichen zu beantragen ist künftig nachzuweisen, dass bauartbedingt eine Notwendigkeit für ein besonders kurzes Kennzeichen besteht. Diese kann nur mit einem besonderen Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder mit einer Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle nachgewiesen werden.

Mit der Änderung der Zulassungsverordnung und dem Ausschluss von Ausnahmemöglichkeiten will die Bundesregierung erreichen, dass künftig deutschlandweit alle Zulassungsstellen gleich handeln, wenn es um die Zuteilung kurzer Kennzeichen geht.