Zerstörer des Schutzgebietes im Schwingetal drohen bis zu 50 000 Euro Bußgeld

Stade. Die Zerstörung des Naturschutzgebietes im Schwingetal wird ein juristisches Nachspiel für den Verursacher haben. Wie Kreisbaurat Hans-Hermann Bode im Ausschuss für Regionalplanung und Umweltfragen erklärte, sei inzwischen der Verursacher ermittelt worden, der Ende März das vier Hektar große geschützte Feuchtgebiet mit Wasserablaufgräben durchzogen hat, um es in eine Weide zu verwandeln. Dabei hat er das Biotop zerstört.

Die Kreisverwaltung habe die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Auch das Unternehmen, das die Arbeiten ausgeführt hat, sei laut Hans-Hermann Bode ermittelt worden. Gegen dieses werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Dem Verursacher der Schäden in dem Schutzgebiet droht laut Bode ein Bußgeld in Höhe von 5000 bis 50 000 Euro.

Lüder Pott (CDU), Mitglied im Umweltausschuss, erklärte, dass sich der Verursacher nach eigener Aussage nicht bewusst gewesen sei, dass es sich beim Schwingetal um ein Schutzgebiet handelt. Das Schwingetal wurde nur wenige Monate vor dem Vorfall von der Kreisverwaltung zum Schutzgebiet erklärt. Diese Änderung wurde, so Bode, im Amtsblatt bekannt gemacht und dem Landvolk als zentralem Ansprechpartner für Landwirte mitgeteilt.

Laut Uwe Seggermann, Leiter des Kreisnaturschutzamtes, könnte es sein, dass die Ursache der Umweltzerstörung schlicht in einer Kommunikationspanne liege. "In dem vorliegenden Fall handelt es sich nicht um einen Landwirt, der das Schutzgebiet zerstört hat. Von daher ist es möglich, dass der Verursacher nicht vom Landvolk über die Änderung des Status beim Schwingetal informiert war", so der Amtsleiter. Die Kreisverwaltung müsste sich für solche Sonderfälle eine alternative Informationsschiene überlegen, damit es zu keinen weiteren Zerstörungen von Schutzgebieten komme.

Die Kreisverwaltung geht momentan davon aus, dass sich das Gebiet in etwa ein bis zwei Jahren aus eigener Kraft von den Zerstörungen erholt haben könnte. Laut Seggermann habe es in der Vergangenheit fünf kleinere Verstöße gegen die Schutzauflagen in den Schutzgebieten des Landkreises gegeben. Das Vergehen im Schwingetal stelle dennoch einen Einzelfall dar.