Buxtehuder Verwaltung legt nach Scheitern des Verkaufs an AVW Immobilien AG neues Konzept vor

Buxtehude. Nachdem das Ausschreibungsverfahren für den Verkauf des Buxtehuder Rathausviertels an die AVW Immobilien AG im Februar gescheitert war, hat die Stadtverwaltung jetzt einen Alternativplan entwickelt.

Die Verwaltung will einen Bebauungsplan für das Quartier in der Innenstadt aufstellen und auf diese Weise steuern, wie das Areal künftig genutzt und gestaltet wird. Zwar hat die Stadt damit bei weitem nicht das Mitspracherecht bei der Nutzung des Viertels, wie es bei einem geschlossenen Vertrag mit einem Investor der Fall gewesen wäre. Aber mit einem Bebauungsplan verfolge die Verwaltung das Ziel, so Buxtehudes Bürgermeister Jürgen Badur, architektonische und städtebauliche Rahmenbedingungen festzulegen. Der historische Stadtgrundriss solle in seiner Struktur erhalten bleiben. Neubauten sollten sich in das Stadtbild einfügen. "Wer gute Ideen hat, kann sich austoben", sagt Badur.

Sobald der Bebauungsplan steht, soll die 3030 Quadratmeter große Fläche, die zwischen der Kirchenstraße, der Langen Straße und der Breiten Straße liegt, in einem Stück verkauft werden. Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes vereinfacht den Grundstücksverkauf. Zuvor musste ein solcher Verkauf, der mit einer Bauverpflichtung verbunden ist, noch EU-weit ausgeschrieben werden. Doch der Europäische Gerichtshof kippte das so genannte Ahlhorner Urteil und befand im März, dass nur dann auf diese Weise ausgeschrieben werden müsse, wenn die öffentliche Hand ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an der Bauleistung habe.

Heute entscheiden die Politiker im Ausschuss für Stadtentwicklung, Ortschaftsangelegenheiten und Umweltschutz, ob sie dem Vorschlag der Buxtehuder Stadtverwaltung folgen, einen Bebauungsplan für das Rathausviertel aufzustellen. Die Sitzung findet im Ratssaal des Buxtehuder Rathauses statt und beginnt um 18.30 Uhr.

Laut Jürgen Badur sei es sinnvoll, noch vor den Sommerferien über den neuen Plan zu beraten. So könnten Verzögerungen vermieden werden. Der Verkauf könne dann noch in derselben Zeit abgewickelt werden, wie es im Ausschreibungsverfahren vorgesehen war, das Ende Februar gescheitert ist.

Das Ausschreibungsverfahren zum Verkauf des Rathausquartiers zwischen der Stadt Buxtehude und der AVW Immobilien AG war nach achtmonatigen Verhandlungen geplatzt. Im Wesentlichen hatte der Buxtehuder Rat der AVW Immobilien AG die Sanierung des Viertels verwehrt, weil sich diese ein Rücktrittsrecht für den Fall vorbehalten hatte, dass sie aufgrund unvorgesehener Bauauflagen mehr als 300 000 Euro zusätzlich ausgeben müsste.

Das Verfahren hat Buxtehude viel Geld gekostet, obwohl es erfolglos blieb. Rund 144000 Euro musste die Stadt an die Beratungsfirma Drees & Sommer zahlen. Das Unternehmen hatte die Verwaltung mehr als zwei Jahre lang bei dem Verfahren beraten.

Die AVW Immobilien AG hat für das Ausschreibungsverfahren rund 350000 Euro ausgegeben. Auf Schadensersatzklage will das Buxtehuder Immobilienunternehmen aber verzichten. "Man sieht sich immer zweimal im Leben", sagt Udo Schuster, Vorstandsmitglied der AVW AG.