Klage gegen Bebauungsplan wurde als unbegründet abgewiesen

Lüneburg. An der Lüneburger Heide soll ein Autohof mit Tankstellen, Geschäften und Hotels gebaut werden. Gegen dieses Projekt haben die Richter des Lüneburger Oberverwaltungsgerichtes keine Bedenken. Auch wenn der abschließende Richterspruch bis Redaktionsschluss noch nicht feststand, darf der Ausgang des Verfahrens als sicher gelten. Die Klagen gegen den Autohof an der A 7 bei Döhle werden abgewiesen werden. Der Senat ließ in der Verhandlung über die Klagen einiger Anwohner keine Zweifel darüber aufkommen, dass er die fast zwölf Hektar große Fläche für ein solches Bauvorhaben für geradezu ideal hält.

Geklagt hatten einige Anwohner aus Döhle und Evendorf. Zum einen monieren sie den Bebauungsplan, zum anderen kritisieren sie die Baugenehmigung, die der Landkreis Harburg erteilt hatte. Gegenstand der Klage war ursprünglich der Autohof, den der US-amerikanische Mineralölkonzern Flying J hier bauen wollte. Inzwischen hat Flying J seine Europa-Pläne aufgegeben und sucht einen Investor. Da der Bebauungsplan für das Gelände einen Autohof vorsieht, hatten die Bürger an ihrer Klage festgehalten.

Die Verwaltungsrichter stehen auf dem Standpunkt, dass die Anwohner in keiner Weise von einem Autohof in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt würden. Dabei stützen sich die Richter auf die Gutachten, die bereits vor der Erteilung der Baugenehmigung gemacht wurden. "Die Abgasemissionen sind laut Gutachten nur in einem Umkreis von 200 Metern wahrzunehmen, der nächste Kläger wohnt über 400 Meter von dem geplanten Autohof entfernt. Da wird es schwierig, eine Betroffenheit festzustellen. Ebenso wenig können wir eine Betroffenheit durch Lärm oder Lichtquellen, die von dem Autohof kommen, feststellen", sagte der Vorsitzende Richter Sören Claus.

Auch den Zweifel der Kläger daran, dass es überhaupt einen Bedarf für einen Autohof gebe, wollte Claus nicht gelten lassen: "Bundesweit fehlen 14 000 Lkw-Stellplätze und Sie kommen her und erzählen, es gebe keinen Bedarf?" Auch die Kritik der Kläger, der geplante Autohof sei eine potenzielle Gefahr für das Wasserschutzgebiet und liege viel zu dicht am Naturschutzgebiet Lüneburger Heide, wurde vom Senat nicht geteilt.

Die Lüneburger Heide liege weit genug entfernt, und schon die Autobahn stelle, würde man es so wie die Kläger sehen wollen, eine Störquelle für die Heide dar. Autohöfe seien heutzutage so ausgestattet, dass sie keine Gefahr für Wasserschutzgebiete darstellten. Außerdem gebe es andere Tankstellen im Wasserschutzgebiet ohne Gefahr für das Grundwasser. Mit dieser Linie wischte der Verwaltungsrichter alle Bedenken der Kläger, in dem Bebauungsplan seien Naturschutz, Vogel-, Wasser- und Lärmschutz nicht gebührend abgewogen worden, vom Tisch.