Husum. Es besteht das sogenannte Aufstallungsgebot. Hygienevorschriften gelten für alle Geflügelhalter im Kreis.

Wegen der weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe müssen die Geflügelhalter in ganz Nordfriesland ab diesem Dienstag ihre Tiere im Stall halten oder anderweitig schützen. Das bestehende sogenannte Aufstallungsgebot werde auf das gesamte Kreisgebiet ausgeweitet, teilte die Kreisverwaltung am Montag mit.

Die Anordnung gelte damit auch für die Inseln und Halligen. Ziel ist es, das Überspringen auf weitere Nutztierbestände zu verhindern. Alternativ zur Unterbringung des Geflügels in Ställen oder in nach oben geschlossenen Volieren ist es auch möglich, Netze und Gitter mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern zu nutzen.

Vogelgrippe: Geflügel muss in ganz Nordfriesland in Stall

Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) hatte am Freitag den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Geflügelpest in Schleswig-Holstein angekündigt. Damit werde eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalter im Land geschaffen, teilte er mit. Albrecht nannte die Lage sehr ernst. Die Allgemeinverfügung solle in dieser Woche erlassen werden.

Die Geflügelpest grassiert seit rund einem Monat im Land und war bis Freitag in sieben Kreisen nachgewiesen worden. In diesem Herbst wurde bislang bei mehr als 100 Wildvögeln aus den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg und Herzogtum Lauenburg ein Vogelgrippevirus nachgewiesen.

Nordfriesland, Dithmarschen, Plön, Pinneberg und Herzogtum Lauenburg hatten bis Freitag ganz oder teilweise verfügt, dass Geflügel die Ställe nicht mehr verlassen darf.