Quickborn/Itzehoe. Frühere Aussagen, die die Angeklagte Irmgard F. als Zeugin gemacht hatte, dürften nicht benutze werden, so ihr Anwalt.
Stutthof-Prozess
KZ-Sekretärin: Verteidiger stoppt Freigabe früherer Aussagen
Von Arne Kolarczyk