Schleswig. Reederei Scandlines muss für den Ostseetunnel benötigte Grundstücke im Fährhafen von Puttgarden an die Vorhabenträger übertragen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Weg frei gemacht für den Beginn erster Bauarbeiten für die Feste Fehmarnbeltquerung. In zweiter Instanz wurde am Freitag entschieden, dass für den Bau des geplanten Ostseetunnels benötigte Grundstücke im Bereich des Fährhafens von Puttgarden vorzeitig an die Vorhabenträger übertragen hatten werden dürfen.

Dies teilte das Gericht am Dienstag mit (Az. 4 MB 32/21). Eigentümer der betroffenen Grundstücke sind die Reederei Scandlines Deutschland GmbH und die Scandlines Bordershop Puttgarden GmbH. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 4 MB 32/21).

Femern Bælt A/S gegen Scandlines

Die Unternehmen hatten gegen die sogenannte Besitzeinweisung des schleswig-holsteinischen Innenministeriums vor dem Verwaltungsgericht geklagt und von diesem am 2. Juni Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht hatte dies nach Angaben des OVG damit begründet, dass ein sofortiger Beginn der Bauarbeiten nicht geboten sei, weil ihm noch erhebliche Hindernisse entgegenstünden. Gegen diese Entscheidung haben das Ministerium und der dänische Vorhabenträger Femern Bælt A/S Beschwerde beim OVG eingelegt.

Rettungs- und Notfallkonzept "keine Bedingung"

Dieses hat die Besitzeinweisungen nun für rechtmäßig befunden. Eine Besitzeinweisung ist ein Verwaltungsakt, der den Beginn der Baumaßnahme noch vor dem Abschluss des Enteignungsverfahrens ermöglicht. Die nach dem Planfeststellungsbeschluss noch ausstehende Vorlage, Prüfung und Billigung eines Rettungs- und Notfallkonzeptes für den Tunnel sei keine Bedingung, deren Erfüllung von der Enteignungsbehörde zu kontrollieren sei, teilte das Gericht mit.

Das OVG folgte dem Verwaltungsgericht zudem auch nicht in der Annahme, dass die noch ausstehende Planergänzung in Bezug auf die küstennahen geschützten Riffe ein erhebliches Hindernis für den beabsichtigten Baubeginn darstelle. Auf dänischer Seite hatte der Bau am Fehmarnbelt-Tunnel bereits im Januar dieses Jahres begonnen.

Fehmarnbelt-Tunnel soll 2029 eröffnet werden

Das milliardenteure Großprojekt, das in erster Linie eine direkte Verkehrsverbindung zwischen den Metropolen Kopenhagen und Hamburg schaffen soll, ist umstritten. Auf der deutschen Seite hatte erst das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen November den Weg dafür frei gemacht, indem es mehrere Klagen von Fährunternehmen sowie Umweltschutzverbänden abwies. Der Tunnel soll 2029 eröffnet werden.

Die Arbeiten an dem Tunnel werden hauptsächlich von dänischer Seite aus erfolgen, wo bei Rödbyhavn auf der Insel Lolland schon mit dem Errichtung der Hauptbaustelle und des Hauptarbeitshafens begonnen wurde. Auf Fehmarn plant die Projektgesellschaft eine kleinere Baustelle und einen kleineren Arbeitshafen. Dafür gab es bereits vorbereitende Arbeiten, etwa der Bau von Baustraßen und Umspannwerken für die Stromversorgung der späteren Baustelle.