Kiel. Bislang wurde die Auswahl nur nach Fähigkeiten und Leistungen getroffen. Was sich jetzt ändern soll und was die Richter dazu sagen.

Die Regierungsfraktionen sowie SPD und SSW wollen der Politik mehr Einfluss bei der Auswahl von Richtern in Schleswig-Holstein verschaffen. Der Richterwahlausschuss habe nach bestehender Rechtsauslegung des Oberverwaltungsgerichts derzeit keine echte Entscheidungsfreiheit mehr, sagte CDU-Fraktionschef Tobias Koch. Stattdessen könne das Gremium nur noch beste Beurteilungen bestätigen.

CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW wollen stärker mitbestimmen

Bislang gilt das strikte Gebot der Bestenauslese. Sie beruht auf Artikel 33 des Grundgesetzes und bedeutet, dass es bei der Besetzung öffentlicher Ämter nach Fähigkeit und Leistung gehen soll. Dabei sind die Beurteilungen der Juristen durch die Gerichtspräsidenten entscheidend. In der Regel sitzen im Richterwahlausschuss acht Landtagsabgeordnete, drei Richter und ein Anwalt. Entscheidungen muss das Gremium mit Zweidrittelmehrheit treffen.

CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW wollen stärker mitbestimmen. Der Richterwahlausschuss soll künftig prüfen, ob die Bewerber die persönlichen Voraussetzungen für dieses Amt besitzen und ob die sachlichen Vorraussetzungen erfüllt sind. Konkret heißt es im Gesetzentwurf zum Richterwahlausschuss zur Bestenauslese: "Bei seiner Wahlentscheidung lässt es sich von Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes leiten."

Richterverbände wehren sich gegen Einflussnahme

Richterverbände hatten die Pläne bereits im Februar scharf kritisiert. Vorsitzende des Richterverbandes, Dr. Christine Schmehl, sagte unter anderem, dass die sich aufdrängende Frage, welche anderen Kriterien denn Berücksichtigung finden sollen, unbeantwortet im Raum stehe. Gerade in Zeiten, in denen anderenorts die Unabhängigkeit der Justiz massiv bedroht ist, verbiete es sich aber, auch nur den Anschein zu erwecken, an der sachlichen beruflichen Qualifikation vorbei Einfluss auf die Arbeit der Justiz nehmen zu wollen.

"Wenn wir vom Prinzip der Bestenauslese abgehen, gefährden wir nicht nur fachliche Standards, sondern vor allem das Vertrauen in unsere Justiz. Und zugleich öffnen wir die Büchse der Pandora, wenn bei der Richterwahl Aspekte außerhalb der beruflichen Fähigkeit der Bewerber den Ausschlag geben können. Das darf nicht passieren“, so die Richterin.