Itzehoe. Der Angeklagte gab sich reumütig, muss für den Mordversuch an seiner Ehefrau aber trotzdem lange ins Gefängnis.

Am letzten Prozesstag brach es aus dem Angeklagten hervor. "Ich schäme mich in Grund und Boden dafür, was ich meiner verlorenen Familie angetan habe. Ich weiß, dass ich bestraft werden muss", sagte der 47-Jährige am Freitag vor dem Landgericht Itzehoe, bevor die Schwurgerichtskammer ihr Urteil sprach.

Er soll demnach versucht haben, seine Ehefrau mit einem Messer zu töten. Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung wurde er nun zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach einem Jahr im Gefängnis soll der alkohol- und cannabisabhängige Mann zunächst in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden.

Ehemann hatte seine Frau mit einem Messer lebensgefährlich verletzt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann am 6. Juli in Heide (Kreis Dithmarschen) seine 31 Jahre alte Ehefrau mit einem Messer mit 16 Zentimetern Klingenlänge lebensgefährlich verletzt hatte. Die Frau, die als Nebenklägerin auftrat, hatte sich mit dem Sprung aus dem Schlafzimmerfenster aus 3,50 Meter Höhe gerettet. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten lediglich eine Haftstrafe von drei Jahren und elf Monaten gefordert, die Verteidigung auf eine Verurteilung zu zwei Jahren auf Bewährung plädiert.

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Der Angeklagte und seine Frau, die sich mittlerweile getrennt haben, hatten am Tag der Tat jeweils fünf bis sieben Dosen Bier konsumiert. Dazu litten beide unter dem Entzug einer Droge, die sie mittels einer Elektro-Zigarette konsumiert hatten. Beide Seiten hätten in einem Streit, der sich entzündet und hochgeschaukelt hatte, "schlimme Dinge gesagt", ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger ausrichten.

Ehefrau rettete sich mit einem Sprung aus dem Fenster

Das Opfer, das bis zum vorletzten Prozesstag von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte, wollte sich dann schlafen legen. Doch der Mann setzte den Streit fort. Als sie dachte, der Beschuldigte würde sich zu ihr legen und sie umarmen, verspürte sie einen Stich. Dann sei der Satz "Heute ist der Tag, an dem Du sterben wirst" gefallen. Panisch sprang sie aus dem Fenster.

Der Frau musste in einer Notoperation eine Niere entfernt werden. Beim Fenstersprung erlitt sie zudem einen Trümmerbruch im Sprunggelenk. Während der Tat befand sich die damals neun Jahre alte Tochter des Opfers in der Wohnung. "Letztendlich hat er Scheiße gebaut und muss dafür geradestehen", hatte die 31-Jährige ihre späte Aussage begründet.

Angeklagter beteuert: "Es wird nie wieder einen Vorfall geben"

Die Staatsanwaltschaft wollte wegen der Kombination aus Entzug, Alkohol und vorhandenen psychischen Problemen des Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen. Zudem habe der Mann eindeutige Reue gezeigt. Die Verteidigung betonte, dass er nach der ersten Attacke trotz der vorhandenen Möglichkeit dazu keine weitere Gewalt angewendet hätte. Die Frau sei mithin von alleine aus dem Fenster gesprungen. Dies sei einem wirksamen Rücktritt vom Tötungswillen gleichzusetzen. Die Kammer folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Die Todesdrohung sei in Verbindung mit der 16-Zentimeter-Klinge und dem vermeintlichen Umarmen vor dem Stich ein "Lehrbuchfall der Heimtücke".

Er wolle und werde sich ändern, nichts mehr mit Alkohol und Drogen zu haben, beteuerte der Angeklagte. "Es wird nie wieder einen Vorfall mit meinem Namen geben." Gegen das Urteil ist eine Revision möglich.