Kiel. Jetzt sollen die Plädoyers ergänzt werden. Das Landgericht hatte überraschend angedeutet, dass es nur noch um einen Punkt gehen könnte.

Im Prozess um einen vorgetäuschten Tod in der Ostsee haben die Kieler Staatsanwaltschaft und die Verteidigung am heutigen Freitag Gelegenheit, erneut zu plädieren oder ihre Plädoyers zu ergänzen. Das Urteil soll dann am 10. Februar verkündet werden. Das Landgericht hatte vergangene Woche direkt vor der geplanten Urteilsverkündung überraschend angedeutet, dass die beiden Angeklagten sich nur in einem von 14 Fällen des versuchten Versicherungsbetrugs strafbar gemacht haben könnten. In 13 weiteren Fällen wären demnach Freisprüche möglich. (Az.: 5 KLs 597 Js 18484/20)

Die Staatsanwaltschaft hatte in allen Fällen auf schuldig plädiert. Sie beantragte für den 53-jährigen Hauptangeklagten vier Jahre Haft und für seine gleichaltrige Frau zwei Jahre und zehn Monate. Laut Anklage wollte das Ehepaar durch den vorgetäuschten Tod bei 14 Versicherungen insgesamt rund 4,1 Millionen Euro kassieren. Die Verteidigung forderte Freispruch. Die Angeklagten seien in Vorbereitungshandlungen stecken geblieben. Dies wäre nicht strafbar.

Der Hauptangeklagte ist seit Mittwoch wieder auf freiem Fuß. Die Kammer sieht nach Angaben eines Gerichtssprechers keinen dringenden Tatverdacht mehr und hob den Haftbefehl auf. Der Mann hatte im Oktober 2019 seinen Ertrinkungstod durch ein Motorbootunglück vorgetäuscht. Anfang Mai 2020 war er im Haus seiner Mutter in Schwarmstedt in Niedersachsen festgenommen worden.